SPD und Energiewendebündnis wollen Aufhebung von Grundsatzbeschluss des Kulmbacher Stadtrats
Autor: Redaktion
Kulmbach, Mittwoch, 17. April 2019
Sowohl die SPD-Fraktion wie auch das Kulmbacher Energiewendebündnis wollen erreichen, dass der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss aufhebt.
Die SPD-Fraktion im Kulmbacher Stadtrat schreibt an Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU): "Die Diskussion über die Abstimmung der Genehmigung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Grafendobrach in der Februar-Sitzung des Kulmbacher Stadtrates schlug hohe Wellen. Letztendlich hat sich das Gremium mehrheitlich für eine Ablehnung des Projektes entschieden. Dabei wurde häufig darauf verwiesen, dass der Grundsatzbeschluss Nr. 4439 des Kulmbacher Stadtrates aus dem Jahr 2014, Freiflächenanlagen zu verbieten und nur Photovoltaik auf Dächern zuzulassen, bei der aktuellen Entscheidungsfindung von Bedeutung war."
Weiter heißt es in dem Schreiben, wie aus einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion hervorgeht: "Wir sind der Auffassung, dass dieser Grundsatzbeschluss nicht mehr zeitgemäß ist. Photovoltaik lässt sich heute - wenn man es mit den Zielen der Energiewende ernst meint - nicht mehr nur auf Dachflächen wirtschaftlich realisieren. Das bedeutet aber nicht, dass man jede Freifläche für die Nutzung von Photovoltaikanlagen auch genehmigt.
Freiflächenanlagen sollten in der Stadt Kulmbach ermöglicht werden, eine Genehmigung sollte jedoch an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft sein.
Namens der SPD-Stadtratsfraktion stellen Vorsitzender Ingo Lehmann und seine beiden Stellvertreter Simon Moritz und Hans Werther folgenden Antrag:
"Die Stadt Kulmbach schafft den Grundsatzbeschluss Nr. 4439 vom 10. April 2014 ab und erklärt sich bereit, Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu genehmigen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Bei jeder geplanten Anlage ist ein Blendgutachten erforderlich, welches wirkungsvoll verhindert, dass Verkehrsteilnehmer bzw. Wohnbebauung durch Lichtreflektionen gestört oder beeinträchtigt werden.
• Der Investor bildet zwingend Rücklagen für die Entsorgung der Aluminiumpfosten und der Solarpanels, wenn die Laufzeit der Anlage beendet ist.