Smartphones ohne Schufa-Überprüfung
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Donnerstag, 09. November 2017
Ein 32-jähriger Kulmbacher hatte Glück: Sein Verfahren wegen Schwindel mit Mobilfunkverträgen wurde eingestellt.
Er war gezielt auf der Suche nach Schufa-freien Handyverträgen und er wurde sogar in einem offiziellen Shop in der Kulmbacher Innenstadt fündig. Gleich drei solcher Verträge hatte ein 32-jähriger Mann abgeschlossen, einen für ein Smartphone, zwei weitere für Internet-Sticks. Knapp 330 Euro kamen zusammen, die der Mann nicht bezahlte.
Ein Betrugsverfahren vor dem Amtsgericht wurde dennoch eingestellt. Allerdings muss der Mann den Schaden wiedergutmachen und zusätzlich 800 Euro als Geldauflage an die Hilfsorganisation "Ärzte ohne Grenzen" bezahlen.
Der Angeklagte habe den Schufa-Kontrollmechanismus durch die Angabe falscher Personalien umgangen, hieß es noch in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Davon könne nicht die Rede sein, sagte der 32-Jährige vor Gericht. Im ersten Handyshop sei er nach Prüfung seines Ausweises abgelehnt worden, allerdings habe man ihm dort empfohlen, es in einem anderen Shop zu versuchen, dort gebe es auch Mobilfunkverträge ohne Schufa-Überprüfung, so hieß es.
Tatsächlich ging die Sache für den Angeklagten gut. Binnen zehn bis 15 Minuten waren die drei Verträge fertig, jeder über zehn Seiten stark, der Angeklagte brauchte nur noch zu unterschreiben. "Für mich war die Sache damit erledigt", sagte er. Schufa-frei, das sei für ihn auch nichts Ungewöhnliches gewesen, auch darüber habe er nicht nachgedacht.
Die Rechnungen will er dann später in bar im Shop beglichen haben. Das sei zwar völlig ungewöhnlich, wie Richterin Sieglinde Tettmann bemerkte. "Kein Mensch zahlt seine Handyrechnung bar in einem Shop." Ganz auszuschließen sei es aber auch nicht, das bestätigte ein Händlerbetreuer des Mobilfunkkonzerns, der zu seiner Zeugenaussage extra aus München anreisen musste. Belege für die Barzahlung existierten freilich nicht mehr.
Da das Ganze schon vier Jahre zurückliegt, regte Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach an, das Verfahren einzustellen. Sein Mandant sei nicht vorbestraft, die Schadenshöhe halte sich in Grenzen, und der Schaden selbst werde umgehend beglichen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft pflichtete dem bei und Richterin Tettmann stellte das Verfahren vorläufig ein.
Die Richterin rechnete dem Angeklagten dabei auch seine offene Einlassung an, dass er nach den normalen Schufa-Regeln wohl keinen Mobilfunkvertrag bekommen hätte. Vorläufig heißt, der Angeklagte muss bis zum Jahresende eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro an den Verein "Ärzte ohne Grenzen" überweisen. Erst dann wird das Verfahren komplett zu den Akten gelegt.