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Sexueller Missbrauch: Kulmbacher veruteilt


Autor: Anna-Lena Deuerling

Kulmbach, Dienstag, 04. April 2017

Ein 35-Jähriger hat einem 13-Jährigen eindeutige Angebote im Freibad und im WhatsApp-Chat unterbreitet. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.
Ein 35-Jähriger wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern am Kulmbacher Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  Foto: Archiv


Es war ein eindeutiges Angebot im Chat, das einem 35-Jährigen zum Verhängnis wurde: Der Kulmbacher wurde gestern am Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt, weil er einen 13-Jährigen zu sexuellen Handlungen verführen wollte. Zu einem Übergriff oder Berührungen ist es zwar nie gekommen - dennoch wurde eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Im Schwimmbad hätten er und das Kind sich öfter getroffen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das vermeintliche Opfer habe er schon länger gekannt. Ob der 13-Jährige ein Freund gewesen sein, wollte Richter Christoph Berner wissen. "Ja, manchmal schon", sagte der Angeklagte, der die Geschehnisse des vergangenen Sommers rekapitulieren musste.

Junge sollte "entlohnt" werden

Laut Anklage soll der 35-Jährige im Kulmbacher Freibad einen Minderjährigen zunächst nach einer Massage mit Creme und Streicheleinheiten gefragt und diesem Angebot später per Handy-Chat Nachdruck verliehen haben. Das Chat-Protokoll zwischen Angeklagtem und Opfer, das gestern in Augenschein genommen wurde, war Grundlage der Anklage. Der Inhalt sei eindeutig, stellte der Richter fest.

"Du hast doch gesagt, dass ich Geld kriege", wurde eine Passage zitiert, in der der 13-Jährige schrieb. Von einer finanziellen Gegenleistung war die Rede, mit der der Junge für seine "Aufgabe" entlohnt werden sollte. Bei der Polizei hatte der Junge ausgesagt, dass diese darin bestehen sollte, dass er sich vom Angeklagten streicheln lassen sollte.

Erste Avancen im Freibad

Noch bevor die eindeutigen Nachrichten übers Mobiltelefon geschickt wurden, war es zu mehreren Treffen im Freibad gekommen. Der Angeklagte soll dem Jungen den Eintritt und Getränke spendiert haben. Er habe er gesehen, dass sich der Junge beim Rutschen verletzt habe, sagte dieser. Er habe ihn streicheln wollen, um ihm zu trösten, so der 35-Jährige. Der Junge habe das abgelehnt.

Der Beschuldigte gab zu, den 13-Jährigen am nächsten Tag zu sich nach Hause eingeladen zu haben, um ihm näher zu kommen. Auf acht oder neun habe er ihn geschätzt, erklärte er.

Sexuelles Interesse streitet er ab

Der 35-jährige Kulmbacher räumte ein, mit dem Jungen gechattet zu haben. Er habe ihn auch berühren wollen. Ein sexuelles Interesse an dem Kind stritt er allerdings ab. "Warum machen Sie ihm dann den Vorschlag, ihm über den Rücken und den Po zu streicheln?", wollte der vorsitzende Richter wissen. Dazu machte der Angeklagte keine Angabe.

Er teilte mit, dass er gerne umgeben von jüngeren Menschen sei. Das bestätigte seine Betreuerin, die ihn als gesetzliche Vertreterin vor Gericht begleitete: "Er fühlt sich von Gleichaltrigen ausgenutzt, das ist ein Grund, warum er Kontakt zu Jüngeren sucht", sagte sie. Der 35-Jährige war selbst mit fünf Jahren ins Heim gekommen und war in verschiedenen Einrichtungen untergebracht.

Da der Angeklagte geständig war und umfassende Angaben zu den Vorwürfen machte, konnte von einer Befragung des Opfers abgesehen werden.

Verteidiger: keine Berührung

Dass die Handlungen an der unteren Grenze einer möglichen sexuellen Handlung lagen, stellte sein Verteidiger Ralph Pittroff fest. Außerdem sei das Kind mit 13 Jahren nahe an der Schwelle der gesetzlichen Schutzgrenze von Minderjährigen gewesen. Eine Berührung habe nicht stattgefunden, der Junge sei wenig bis gar nicht geschädigt worden, so Pittroff.
Am Ende lautete das Urteil: schuldig in Sinne der Anklage. Das Jugendgericht verhängte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Der Tatbestand sei klar, so Richter Berner. Das Geständnis sei glaubwürdig, gestützt durch die Ermittlungen habe man sich ein klares Bild machen können. Laut Richter Berner handelte es sich nicht um eine Spontantat, sondern um ein mehraktiges, geplantes Vorgehen.

Ein Strafmaß von sechs Monaten sei angemessen. Die Bewährungszeit legte er auf vier Jahre fest. Der Angeklagte muss zudem eine Geldstrafe zahlen. Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner stellte dem Kulmbacher eine positive Sozialprognose, schloss sein Urteil allerdings mit den Worten: "Halten Sie sich in Zukunft von jungen Menschen fern. Das sag ich Ihnen weniger als Richter, mehr als Mensch."