Seriendieb muss 14 Monate hinter Gitter
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Freitag, 08. August 2014
Wegen einer umfangreichen Diebstahlsserie hat das Kulmbacher Amtsgericht einen 25-jährigen Paketzusteller aus Kronach zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.
Der Mann war mehrfach in die Geschäftsräume einer Autowerkstatt bei Kulmbach eingestiegen und hatte dabei im wesentlichen Bargeld in Höhe von zusammen rund 2500 Euro erbeutet.
Ein gleichaltriger Komplize, der bei mehreren Einbrüchen dabei war, kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu jeweils 25 Euro (3750 Euro) davon.
Der Hauptangeklagte wurde in Hand- und Fußfesseln vorgeführt, weil er bereits eine anderweitige Haftstrafe, ebenfalls wegen Diebstahls in mehreren Fällen absitzt. Ende Oktober wäre er unter Umständen freigekommen, doch nun muss er sich auf einen längeren Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt einrichten.
Sechs Einzelfälle waren angeklagt, in Wirklichkeit dürfte das aber nur die Spitze des Eisbergs sein, denn immer wieder kam während der Verhandlung zur Sprache, dass zumindest der Hauptangeklagte mindestens doppelt oder gar dreimal so oft eingestiegen ist.
Schwer war das nicht, denn mal stand eine Türe zum Büro, mal ein ganzes Tor zur Halle offen und das Geld lag offenbar offen auf dem Schreibtisch herum. Am Ende sprach einer der beiden Verteidiger, Werner Brandl aus Kulmbach, von "chaotischen Verhältnissen" in der Werkstatt, die es seinem Mandanten natürlich leicht gemacht hätten.
Auf frischer Tat wurde der Hauptangeklagte am 8. Juni 2013 ertappt. Der Inhaber der Werkstatt, der auch im gleichen Gebäude wohnte, hatte Geräusche gehört und die Polizei verständigt. Zwar versuchte der Mann noch zu flüchten, doch hatte er am Ende gegen die Beamten keine Chance. Der Inhaber war freilich schon weit vorher zur Polizei gegangen, weil immer wieder Geld fehlte. Auf Rat der Beamten hatte er eine Wildkamera installiert, doch einmal vergaß er die Kamera einzuschalten, ein anderes Mal waren die Bilder so unscharf, dass die falschen verdächtigt wurden, ein weiteres Mal hatte der angeklagte Komplize die Speicherkarte entwendet und vernichtet.
Der größte Coup gelang dem Duo im Juli 2012, als es satte 1000 Euro erbeuteten. Eine Tür im Hintergebäude stand wieder einmal offen, von dort war es nur ein Katzensprung in das Büro und dort lagen die Scheine offen herum. Ähnlich war es mit den 250 Euro im Oktober 2012, mit den 50 Euro, die in einer Latzhose in der Umkleide steckten, mit den 150 Euro, die offen auf dem Schreibtisch lagen oder mit den 760 Euro im Mai 2013, kurz bevor die Einbrecher dingfest gemacht wurden. Viel ist von dem Geld allerdings nicht mehr übrig, aufgrund seiner Spielsucht verprasste es der Hauptangeklagte in verschiedenen Spielotheken in Kulmbach und Umgebung.
Anders der Komplize: er war offiziell überhaupt nur zweimal dabei und hat mittlerweile den Entwendungsschaden wieder zurückbezahlt. Ob der Mann tatsächlich einen Schlüssel hatte, konnte nicht sicher geklärt werden. Fest stand allerdings, dass der Komplize in der Werkstatt seine Mechatroniker-Lehre absolvierte und dass er mit dem Chef auf Kriegsfuß stand. Das ging soweit, dass der Chef seinem Lehrling am Ende den Lohn schuldig blieb und der Angeklagte glaubte, er könne sich das Geld dann eben anderweitig holen.
"Das ist halbwegs nachzuvollziehen und lässt die Tat in einem anderen Licht erscheinen", sagte Staatsanwalt Bernhard Böxler. Diese Art von Selbstjustiz könne allerdings in einem Rechtsstaat nicht geduldet werden. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung gegen den Hauptangeklagten und von neun Monaten mit Bewährung gegen den Komplizen.
Wenn die Strafen am Ende doch deutlich milder und vor allem so unterschiedlich ausfielen, dann hat das abgesehen vom Tatbeitrag im Wesentlichen zwei Gründe. Während der Hauptangeklagte derzeit im Knast sitzt, hat der Komplize Familie, Arbeit und lebt sozial eingeordnet. Außerdem ging das Gericht nicht von gewerbsmäßigem Handeln aus. Es könne nicht mehr genau geklärt werden, wie oft die Angeklagten tatsächlich in die Werkstatt eingestiegen waren, hieß es, also könne man auch nicht von einer Gewerbsmäßigkeit ausgehen.