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Schwarzfahrer aus Kulmbach muss in den Knast


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Mittwoch, 02. Oktober 2013

Ein Schwarzfahrer aus dem Landkreis Kulmbach muss für zwei Jahre in den Knast. Das Landgericht Bayreuth verurteilte den 18-Jährigen, der schon mehrere Vorstrafen hat.
Symbolbild: Matthias Hoch


Fahren ohne Führerschein kann unter Umständen auch direkt in den Knast führen. Wie das geht, haben Prozessbeobachter vor dem Landgericht erlebt. Dort musste sich in einer Berufungsverhandlung ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach verantworten. Aufgrund seiner massiven Vorstrafen und weil er keine der bisherigen Bewährungsauflagen ernst genommen hatte, schickten ihn die Richter zwei Jahre ins Gefängnis. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts aus erster Instanz bestätigt.

Den Schlüssel der Mutter geklaut

Bei seiner Schwarzfahrt im Februar war der Mann dreist vorgegangen. Er trickste seine Mutter aus, um an den Autoschlüssel zu kommen. Dann startete er zu mitternächtlicher Stunde mit Bekannten zu einer Spritztour und kam erst am Morgen wieder zurück.

Zuvor hatte er noch an der Tankstelle in Himmelkron acht Liter Benzin getankt, ohne zu bezahlen, was ihm zum Verhängnis werden sollte. Mit den Bildern der Überwachungskamera konnte ihn die Polizei überführen.

Fünf Vorstrafen

Für einen Ersttäter hätte das alles nicht für eine Gefängnisstrafe gereicht. Der Angeklagte hatte aber bereits fünf Vorstrafen in seinem Register stehen. Unter anderem wurde er vor einem Jahr wegen Raubes zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Mit anderen Tätern hatte er einen Mann überfallen und übel misshandelt, um ihn so zur Herausgabe von 100 Euro zu zwingen. Zu diesem Urteil gehörte auch die Einfuhr von zwei Gramm Crystal Speed aus Tschechien. Neben der Bewährungsstrafe erhielt er damals die Auflage, 75 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und bei der Suchtberatung vorstellig zu werden. Weder das eine, noch das andere hatte er gemacht. Eine weitere Vorstrafe bezog sich auf die heftige Beleidigung einer Frau, die ihm einen Jugendarrest eingebracht hatte.

Den Bogen überspannt

"Sind sie wirklich so blauäugig und glauben an eine erneute Bewährungsstrafe?", wollte nun Richter Michael Eckstein vom Angeklagten wissen. Der zuckte nur mit den Schultern und versprach einmal mehr, keine Straftaten mehr zu begehen. Doch diesmal hatte er den Bogen eindeutig überspannt. Rechtsanwalt Berthold Martin hatte einen schweren Stand, zumal sein Mandant nicht dazu bereit war, seine Berufung zurückzunehmen. Martin bat das Gericht um eine allerletzte Chance auf Bewährung und um ein Strafmaß von unter zwei Jahren.
Staatsanwalt Matthias Burkhardt plädierte auf das erstinstanzliche Urteil. Der Angeklagte habe bis heute nicht kapiert, was die Stunde geschlagen hat", so der Anklagevertreter.

Dreist und planvoll vorgegangen

Richter Eckstein begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass der Angeklagte bei der Tat nicht nur dreist, sondern auch planvoll vorgegangen war. Eine Jugendstrafe ohne Bewährung sei unabdingbar.
Dem Verurteilten riet er, den Jugendvollzug zu einem Berufsabschluss zu nutzen und so vielleicht doch noch die Wende zum Besseren in seinem Leben zu schaffen.