Schulwege im Landkreis Kulmbach: Was ist zumutbar?
Autor: Dagmar Besand
Kulmbach, Freitag, 06. Sept. 2019
Ein Achtklässler aus Kulmbach verpasst die Drei-Kilometer-Grenze zum bezahlten Busticket so knapp, dass die Eltern beim Landkreis Widerspruch einlegen.
Eine Stadt, zwei Gymnasien mit unterschiedlichen Ausbildungszweigen. Und ein Junge, der das Caspar-Vischer-Gymnasium besucht und bisher vom Landkreis eine kostenlose Fahrkarte für den Schulbus bekam, jetzt ab der achten Klasse aber keinen Anspruch mehr darauf hat.
Der Grund: Der 13-Jährige hat mit dem sprachlichen Zweig eine Ausbildungsrichtung gewählt, die es auch am Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium gibt, im Gegensatz zum ursprünglich geplanten Wirtschaftszweig, der nur am CVG angeboten wird. Fahrtkosten gibt es grundsätzlich nur, wenn die nächstgelegene Schule mit der angestrebten Fachrichtung mindestens drei Kilometer entfernt ist. Vom Elternhaus des Jungen zum CVG ist diese Voraussetzung erfüllt, zum MGF hingegen wird die magische Grenze mit nur 2,942 Kilometern ganz knapp verfehlt.
Die Eltern haben Widerspruch eingelegt, doch ganz überraschend kam das Fahrtkosten-Aus für sie nicht. Immerhin waren sie schon zu Beginn der 5. Klasse schriftlich darauf hingewiesen worden, dass im Fall eines Wechsels der Ausbildungsrichtung die Fahrt zum CVG nicht mehr bezahlt wird.
Gesetzgeber definiert exakte Grenzen
Dass die Familie, die anonym bleiben möchte, trotzdem auf einer nochmaligen Überprüfung besteht, liegt nicht an ihrer Uneinsichtigkeit, sondern an der Tatsache, dass ein Nachbarsjunge die Fahrt zum MGF bezahlt bekommt. Warum? Von seiner Haustür ist der Weg ein klein wenig weiter - ganz leicht über drei Kilometer. "Wenn es so knapp ist, kann man da nicht kulant sein und ein Auge zudrücken?", fragt der Vater.
"Nein", sagt Achim Geyer, Schulreferent am Landratsamt Kulmbach. Er stellt klar, dass es in dieser Frage leider keinen Ermessens-Spielraum gibt und die gesetzliche Vorgabe eingehalten werden muss: "Wir haben die Freiheit der Schulwahl, aber keinen Anspruch auf kostenlose Beförderung zur Wunsch-Schule."
Geyer sieht sich gelegentlich mit Kritik konfrontiert, es fehle nur am guten Willen für Sonderregelungen: "Tatsache ist, dass wir das Gesetz nicht machen, sondern ausführen. Unsere Ausgaben müssen Überprüfungen unserer Kontrollinstanzen standhalten: Würden wir in diesem Fall einfach die Fahrkarten bezahlen, wäre das schlicht rechtswidrig."
Ist der Weg besonders gefährlich?
Wie geht es nun mit unserer Kulmbacher Familie weiter? Aufgrund des Widerspruchs wird aktuell noch einmal geprüft, ob der Schulweg für den 13-Jährigen als besonders beschwerlich oder gefährlich einzustufen ist. Nur das würde eine Ausnahme rechtfertigen, so die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt, Bianca Meyer.