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Schläger aus der Oberen Stadt Kulmbach landen im Gefängnis


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Mittwoch, 16. Juli 2014

Nach einer Schlägerei in der Oberen Stadt Kulmbach mussten sich zwei Männer vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Die Angeklagten wurden mit zehn und sieben Monaten Gefängnis bestraft - ohne Bewährung.
Die Schläger in der Oberen Stadt Kulmbach wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt. Foto: Archiv


Die Männer hatten gegen ein Urteil des Kulmbacher Amtsgerichts vom Herbst 2013 Berufung eingelegt - mit geringem Erfolg: Der 28-Jährige erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten, der Ältere wurde mit sieben Monaten bestraft - jeweils ohne Bewährung. Im Vergleich zur ersten Instanz haben beide nur einen Monat Knast "gespart".

Fünf Tage lang hatte das Amtsgericht Kulmbach damals verhandelt. Wegen gefährlicher Körperverletzung waren die Männer schließlich zu Gefängnisstrafen von elf beziehungsweise acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Ursprünglich waren es drei Angeklagte, die in Berufung gegangen waren, doch der dritte blieb dem Termin am Mittwoch in Bayreuth fern. Mehr durch Zufall erfuhr das Gericht, dass der Mann zur stationären Behandlung in eine Drogenklinik in Thüringen gegangen war. Und zwar erst am 8. Juli, obwohl die Ladung zur jetzigen Berufungsverhandlung bereits am 27. Mai zugestellt wurde.

Bewährung verworfen

Nachdem Richter Werner Kahler und auch die Verteidiger mehrfach mit der Klinik telefoniert hatten und klar war, dass der Angeklagte reise- und verhandlungsfähig gewesen wäre, entschied das Gericht kurzerhand, dessen Berufung zu verwerfen. Er war im Gegensatz zu den anderen beiden Angeklagten in der ersten Instanz ohnehin mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

Übrig blieben die anderen beiden Angeklagten. Sie hatten, das stand fest, nachdem sie ihre Berufung auf den Rechtsfolgen ausspruch beschränkt hatten, am 30. September 2013 gegen 3.40 Uhr eine Schlägerei in der Oberen Stadt angezettelt. Dabei wurde ein 36-jähriger Türke aus Hof schwer verprügelt. Es ging los, wie immer in solchen Fällen, mit einer verbalen Auseinandersetzung, dann folgte eine Rangelei. Später setzte es Ohrfeigen und schließlich Faustschläge, bis das Opfer zu Boden ging.

Drei gegen einen

Alle drei Angeklagten sollen auf den Türken eingeschlagen haben. Das Opfer erlitt mehrere Verletzungen, unter anderem eine blutende Wunde am Auge, Abschürfungen an Armen und Beinen, blaue Flecken am Rumpf. Der Mann war eine Woche lang krank geschrieben und litt über ein Monat lang an den Schmerzen. Bemerkenswert war auch das, was Juristen als Nachtatverhalten bezeichnen. Die Angeklagten sollen das Opfer aufgefordert haben, seine Aussage zu ändern beziehungsweise zurückzunehmen. Zunächst boten sie sogar Geld dafür. Als sie nicht zu dem gewünschten Ergebnis kamen, folgten erneute Bedrohungen.

Er habe an diesem Abend eigentlich eine Geburtstagsparty mit Freunden feiern wollen, berichtete das Opfer in seiner Zeugenaussage. Als er kurz auf die Straße ging, um eine Zigarette zu rauchen, hätten ihn die drei Männer "angemacht" und eine Schlägerei angezettelt. "Einer hat mich am Kragen gepackt und mein Hemd zerrissen, so der Zeuge. Dann habe es wüste Beschimpfungen in russischer Sprache gegeben, das habe er an der Stimmlage deutlich erkannt, und ehe er sich versehen konnte, sei er zu Boden gegangen und mit heftigen Faustschlägen und Fußtritten misshandelt worden.

Keine Zuordnung möglich

Wer von den drei Angeklagten geschlagen und getreten hatte, das konnte der Zeuge nicht mehr genau zuordnen. Einen Auslöser oder einen Grund für die Schlägerei wusste keiner der Beteiligten mehr. Sicher ist nur, dass beide Seiten in dieser Nacht erheblich alkoholisiert waren.