Schläge in Kulmbach: Opfer kann "nur noch Suppe essen"
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Freitag, 16. Oktober 2015
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung hat das Kulmbacher Amtsgericht einen 43-Jährigen aus dem südlichen Landkreis zu einer Geldstrafe von 3300 Euro (110 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) verurteilt.
Der Mann hatte am 12. März dieses Jahres einen 54-Jährigen in einem Lokal am Kulmbacher Marktplatz angegriffen und ihn dann draußen verprügelt.
War es Rache?
Nach außen hin könnte Rache das Motiv gewesen sein, denn einige Monate zuvor soll das Opfer dem Angeklagten grundlos in einem Lokal in der Oberen Stadt einen Faustschlag verpasst haben, was freilich nicht bewiesen ist. Ganz offensichtlich aber war der Alkohol die Hauptursache für die Attacke, denn sowohl Opfer als auch Täter waren ganz erheblich betrunken.
Gegen 18.30 Uhr war das Opfer in der Wirtschaft aufgetaucht. Sofort packte der Angeklagte den Mann und drückte ihn gegen eine hölzerne Trennwand, die daraufhin zu Bruch ging. Den Sachschaden bezifferte der Wirt später auf 50 bis 100 Euro. Doch damit nicht genug.
Als die beiden Streithähne des Lokals verwiesen wurden, nahm der Angeklagte den 54-Jährigen zunächst in den Schwitzkasten, dann drückte er ihn zu Boden, kniete sich auf ihn und schlug noch mehrfach auf ihn ein.
"Er wollte Stress machen"
Das Opfer soll dadurch unter anderem eine Kieferprellung erlitten haben. "Er wollte Stress machen, da hab ich ihn halt gepackt", sagte der Angeklagte. Was genau passiert ist, wusste er nicht mehr, dafür machte er einen Blackout geltend. "Ich war besoffen", räumte er ganz offen ein und sprach von "fünf bis zehn Schnäpsen", deshalb auch der Filmriss. Es könne aber schon sein, dass er seinen Kontrahenten gegen eine Holzwand gedrückt habe.
Das bestätigten auch mehrere Zeugen so, zum Beispiel ein 17-jähriger Schüler, der gleich die Polizei verständigt hatte. Äußere Verletzungen seien aber nicht zu erkennen gewesen, meinte ein Polizist, der für das Opfer einen Alkoholpegel von rund zwei Promille in seinen Akten hatte. Aber auch der Angeklagte sei ziemlich betrunken gewesen, bestätigte ein Zechkumpan, der an diesem Abend mit dem 43-Jährigen unterwegs war.
Heftige Schmerzen im Kieferbereich
Das Opfer selbst berichtete von heftigen Schmerzen, bis heute und vor allem im Kieferbereich. Auf Nachfrage räumte er aber auch ein, dass es seit der Tat im März nicht ein einziges Mal beim Arzt war. "Die Zähne waren locker, so sehr hat er mich gepackt", sagte der Mann. Bis heute könne er nicht richtig beißen und "nur Suppe essen".
Auch der Taxifahrer, der den Angeklagten nach Hause gefahren hatte, sagte aus, dass die beiden Kontrahenten "ganz schön betrunken" waren. Das Gleiche bestätigte ein Passant, der beherzt eingegriffen hatte, um die beiden Streithähne zu trennen.
Ein unbeschriebenes Blatt ist der Angeklagte nicht. Sechs Vorstrafen hat er bereits, darunter auch einschlägige wegen Körperverletzung und eines Drogendelikts. Staatsanwalt Hendryk List forderte deshalb eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro. List merkte auch an, dass das Opfer dem Angeklagten körperlich deutlich unterlegen gewesen sei.
Teilgeständnis abgelegt
Richterin Sieglinde Tettmann schraubte diese Forderung ein wenig herunter. Als Verurteilter hat der Angeklagte außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Er habe ein Teilgeständnis abgelegt und könne sich aufgrund seiner hohen Alkoholisierung nicht an Einzelheiten erinnern. Tettmann hielt dem Angeklagten außerdem zu Gute, dass er sich wahrscheinlich vom Opfer verfolgt fühlte. "Gehen sie sich künftig am besten aus dem Weg", sagte die Richterin noch.