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Scharfe Munition im Wohnzimmerschrank


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Mittwoch, 12. Juni 2013

Gleich doppelten Erfolg mit seiner Berufung vor dem Landgericht Bayreuth hatte ein 43-jähriger Kulmbacher. Nicht nur, dass die dreimonatige Bewährungsstrafe aus erster Instanz in einen Freispruch umgewandelt wurde, die Kammer zeigte sich auch von der Unschuld des Angeklagten überzeugt.
Foto: Symbolbild


Im Februar war der gelernte Metzger vom Amtsgericht in Kulmbach wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Seine damalige Lebensgefährtin, eine 34-jährige Frau aus Kulmbach, wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. In der gemeinsamen Wohnung hatten die Ermittler im Zuge einer Drogenrazzia zwei verbotene Butterfly-Messer und zwei scharfe Bundeswehrpatronen gefunden.

Weil die Frau angegeben hatte, die Patronen gehörten dem Angeklagten, wurde er damals verurteilt. Die Frau hat allerdings zwischenzeitlich ihre Aussage zurückgenommen. Auch vor der Berufungskammer bestätigte sie, dass die Patronen ihre eigenen waren und von einem früheren Lebensgefährten stammten.

"Ich habe mich bei der Polizei geirrt", entschuldigte sie sich und führte als Hauptgrund an, dass sie damals aufgrund der Wohnungsdurchsuchung mit der Situation überfordert gewesen sei. Auch von einer Crystal-Abhängigkeit war die Rede.

"Ich habe mit den Gewehrpatronen nichts zu tun", schimpfte der Angeklagte, der vor Jahren dummerweise schon einmal wegen des Besitzes scharfer Munition aus dem Zweiten Weltkrieg verurteilt worden war. "Daraus habe ich gelernt", beteuerte der Mann. Seine neue Freundin will er dann mehrfach aufgefordert haben, die Butterfly-Messer und die Patronen zurückzugeben. "Ich bin davon ausgegangen, das sei auch geschehen, und wusste nicht, dass tatsächlich noch etwas im Wohnzimmer war", so der Angeklagte.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kammer unter Vorsitz von Werner Kahler gingen schließlich von einem Missverständnis aus. Die Anklagevertretung beantragte Freispruch, und die Berufungskammer musste nicht lange beraten, um das erstinstanzliche Urteil entsprechend abzuändern. Der unerlaubte Besitz von Patronen sei nicht nachzuweisen, so der Staatsanwalt, er sei überzeugt davon, dass die Patronen nicht dem Angeklagten gehörten, so der Richter.