Das Angebot wird geschätzt
Nicht alle kommen gleich gut damit zurecht, alleine zu üben, nicht alle machen mit, aber die Mehrheit weiß wie Kerstin Weber zu schätzen, dass ihr Kantor sie nicht vergisst und ihnen im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Angebot macht. "Der praktische Nutzen ist vielleicht nicht so groß", weiß der Kirchenmusiker selbst, "aber psychologisch hilft es sicher ein bisschen".
Wenn Christian Reitenspieß sich jetzt etwas wünschen dürfte? "Nach den Pfingstferien wieder mit allen durchstarten zu können! Aber das ist leider utopisch." Trotzdem ist er optimistisch, dass aufgrund der gestern verkündeten Lockerungen ein Wiedereinstieg mit "schichtweisem Proben in kleinen Gruppen" machbar ist.
Ideen für den Gottesdienst
Sobald es erlaubt ist, möchte Christian Reitenspieß gerne mit kleinen Vokalensembles den Gottesdienst bereichern. Die Kirchen bieten genug Platz, sodass einige wenige Sänger die geforderten Abstände zueinander und zur Gemeinde ohne Weiteres einhalten können.
Musik im Gottesdienst: Was ist erlaubt?
Seit 4. Mai werden wieder Gottesdienste gefeiert. Gemeindegesang soll auf ein Minimum reduziert bleiben, wobei es sich mit Mund-Nasen-Schutz ohnehin nicht gut singt. In einigen Gemeinden würden kleine Vokalensembles gerne einen Teil des Gesangs übernehmen, ein paar Instrumentalisten den Gottesdienst bereichern. Ist das aktuell erlaubt?
Die Evangelische Landeskirche schreibt in ihren Empfehlungen, dass die maximale Zahl der Instrumentalisten und/oder Vokalmusiker daran zu bemessen ist, dass zwischen den Musizierenden ein Mindestabstand von drei Metern und zwischen den Musizierenden und der Gemeinde ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird.
"Nach den derzeitigen Einschätzungen der führenden fachlichen Behörden, findet die Hauptübertragung des Covid-19-Erregers in der Luft (durch Tröpfchen/Aerosole über die Atemwege) statt. Eine Übertragungsgefahr besteht also vor allem bei den Aktivitäten von musizierenden Vokal- bzw. Instrumentalchören (speziell mit Blasinstrumenten)", teilt die Pressestelle des Landratsamts auf Nachfrage der BR mit. "Aus Sicht unserer Führungsgruppe Katastrophenschutz ist es daher unwahrscheinlich, dass die geänderten Vorgaben der Evangelischen Landeskirche in den Grundsätzen mit dem Gesundheitsministerium abgesprochen wurden. Eine Darbietung durch Blasinstrumente, die nicht im Freien stattfinden soll, ist momentan nicht möglich.
Aktuell vorstellbar wäre eine musikalische Umrahmung von Gottesdiensten durch jedwede Art von Nicht-Blasinstrumenten. Die Musizierenden müssen nicht zwingend einem Hausstand angehören. Zu beachten ist aber in jedem Fall, dass die Musizierenden einen Mund- und Nasenschutz tragen, einen Abstand von zwei Metern zueinander einhalten und zu der Höchstteilnehmerzahl der Gottesdienstbesucher hinzugezählt werden müssen."
Kommentar: Ohne Singen fehlt etwas
Fitness-Sportler dürfen ab Montag im Studio trainieren, Schwimmer wieder im Freibad ihre Bahnen ziehen. Chorsänger und Orchestermusiker warten nach langer Corona-Zwangspause ebenfalls sehnsüchtig darauf, gemeinsam proben zu dürfen. Sie vermissen die Gemeinschaft, die Freude daran, sich gemeinsam etwas zu erarbeiten und es vor Publikum zu präsentieren.
Wann sie das wieder in voller Besetzung dürfen? Nicht einmal die offiziellen Stellen sind sich da im Moment einig. Es bleibt abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen. In kleinen Gruppen sind aber nun zumindest Proben wieder erlaubt.
Dass die Chorleiter in dieser Situation nicht einfach den Kopf in den Sand stecken, sondern kreativ werden, ist für die Ensemblemitglieder ein Lichtblick.
Nicht nur Dekanatskantor Christian Reitenspieß versucht, auch und gerade jetzt für seine Chorsänger da zu sein. Auch viele Dirigenten der Gesangvereine lassen sich etwas einfallen. So gibt es in Veitlahm für die Aktiven im Verein Videos mit Stimmübungen, in Lang enstadt trafen sich Chorsänger wochenlang täglich abends auf der Straße zum Singen - mit Abstand, versteht sich.
Diese und andere Initiativen zeigen: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg - wenn auch ein etwas mühsamer. Im Namen aller Chorsänger ist es deshalb mal an der Zeit für ein dickes Dankeschön an alle, die so viel Zeit und Energie investieren, damit auch in der Krise ein bisschen Musik Teil unseres Lebens bleibt.
Proben können beginnen
Gute Nachrichten für die Musikvereine: Ab Montag sind Instrumentalproben endlich wieder erlaubt - unter Einhaltung von strengen Hygienevorschriften sowie einer maximalen Gruppenstärke von zehn Personen. Das teilte das Gesundheitsministerium gestern Abend auf eine Anfrage von MdL Rainer Ludwig (FW) mit. "Ich freue mich sehr, dass in Oberfranken endlich wieder die Musik spielt", sagt Ludwig.
Unterricht für den Nachwuchs
Die Mitglieder des Musikvereins Stadtsteinach können es wie viele andere kaum erwarten, wieder durchzustarten. "Die Lockerungen erlauben es uns, unseren Nachwuchsmusikern wieder Einzelunterricht zu bieten", so Vorsitzender Marcel Ott, dessen Freude über die gelockerten Regelungen sicherlich viele Musikern und Ehrenamtliche der Musikvereine teilen. "Unser oberstes Ziel ist und war immer, die Jugend und ihre Freude am Musizieren zu fördern. Eventuell werden jetzt auch einzelne Register wieder zusammen proben können."
Ab 15. Juni Konzerte möglich
Ab dem 15. Juni sind darüber hinaus auch Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen im Freistaat wieder möglich - die Teilnehmerzahlen bleiben vorerst auf 50 Besucher in geschlossenen Räumen und auf 100 Gäste im Freien begrenzt.
Die Freien Wähler werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Musikvereine bald wieder in gewohnter Weise proben und spielen dürfen, verspricht Rainer Ludwig. "Dabei müssen wir aber achtsam und besonnen vorgehen, damit wir eine zweite Infektionswelle verhindern."
Kunstminister Bernd Sibler ließ gestern in einer Pressemitteilung verlautbaren, dass wegen der erhöhten Infektionsgefahr, die nach Einschätzung der Fachleute mit dem Singen verbunden ist, Chöre und sonstige Gesangsgruppen derzeit noch nicht von dieser Regelung profitieren könnten. Soweit es das Infektionsgeschehen zulasse, werde er sich für weitere Lockerungen einsetzen.
Freistaat unterstützt finanziell
Die Staatsregierung will neben den ersten Lockerungen die Musikvereine auch finanziell unterstützen, da diese durch fehlende Eintrittsgelder mit erheblichen Einbußen zu kämpfen haben. Deshalb wurde eine Pauschalförderung in Höhe von bis zu 1000 Euro für Laienmusikvereine angekündigt.
Eine Anmeldung zur Förderung ist derzeit noch nicht möglich. Interessierte Musikvereine aus Stadt und Landkreis können sich aber an das Abgeordnetenbüro von MdL Rainer Ludwig wenden (Obere Stadt 5, Kulmbach, Mail: rainer.ludwig@fw-landtag.de. Sobald weitere Details zum Anmeldeprozess bekannt sind, informiert das Büro die Vereine und stellt den Kontakt zu den zuständigen Stellen her.