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Rentner aus Kulmbach soll Hose heruntergelassen haben


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 01. Februar 2018

Ein Kulmbacher Rentner soll beim Alten Friedhof als Exhibitionist aufgetreten sein. Er bestreitet dies. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Weil er zwei Mal mit herunterlassener Hose in einem Gebüsch gestanden haben soll, muss sich ein Rentner aus Kulmbach vor Justitia verantworten. Symbolfoto: Stefan Puchner/dpa


Die Vorwürfe bestreitet er, gewisse Neigungen nicht: Gleich zwei Mal soll sich ein 67-jähriger Rentner aus Kulmbach im Bereich des Alten Friedhofs im Gebüsch versteckt und seinen Penis vorgezeigt haben. Die Staatsanwaltschaft hat ihn deshalb wegen exhibitionistischer Handlungen angeklagt. Zu einem Urteil kam es gestern allerdings noch nicht.


Zwei Mal das gleiche Mädchen


Es war zwei Mal das gleiche Mädchen, dem sich der Mann mit heruntergelassener Hose präsentierte. Nachdem der Angeklagte die Vorwürfe hartnäckig bestritt, musste das Kind in den Zeugenstand. Halblaut und sichtlich unsicher beschrieb das Mädchen, wie der Mann ohne Hose da stand und zumindest beim ersten Mal auch in Richtung Gehsteig urinierte.

Auf den Angeklagten sei man sehr schnell gekommen, berichtete der ermittelnde Polizeibeamte. Nachdem die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet hatte, habe man der Schülerin Ganzkörperbilder von verschiedenen Männer vorgelegt, darunter auch ein Foto des Angeklagten.


"Wenn es einer von denen war, dann der"


Und genau den identifizierte das Mädchen sehr schnell als den Mann aus dem Gebüsch identifiziert. "Wenn es einer von denen war, dann der", soll das Mädchen gesagt und auf das betreffende Bild gedeutet haben. Damit war für den Beamten der Fall relativ klar, denn der Angeklagte war bereits polizeibekannt.

In der Folge platzierten die Beamten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einige Tage lang eine Minikamera genau an dem fraglichen Punkt nahe des Kriegerdenkmals. Nur kurze Zeit später sei der Angeklagte auf den Bildern "in eindeutiger Pose" zu sehen gewesen. Er habe auch beim ersten persönlichen Kontakt mit dem Angeklagten den Eindruck gehabt, dass er genau wusste, worum es geht, sagte der Polizist.


Inneren Dran verspürt


Der Angeklagte habe in der Folge auch zugegeben, dass er den inneren Drang verspüre, seinen Penis in der Öffentlichkeit zu zeigen - allerdings nicht vor Kindern. Der ursprünglichen Erklärung, er habe dringend urinieren müssen, hatten die Beamten schon deshalb keinen Glauben geschenkt, da sich genau gegenüber ein öffentliches WC befindet. Der Angeklagte selbst ließ in der Hauptverhandlung über seinen Verteidiger Werner Brandl erklären, dass er die Vorwürfe bestreite. Auch wenn er gewisse Neigungen verspüre, habe er so etwas vor Kindern noch nie gemacht. Zudem sei er einem der fraglichen Tage bei einer Therapeutin in Nürnberg gewesen, was sich leicht nachweisen lasse. "Ich kann bloß sagen, dass ich es nicht war", behauptete der Mann. Er habe sich lediglich ein einziges Mal in dem Gebüsch am Alten Friedhof aufgehalten, genau da, als die Kamera der Polizei lief.


Nicht am Glied manipuliert


Um Licht ins Dunkel zu bringen und die Sache vielleicht doch noch genau aufklären zu können, will Richterin Sieglinde Tettmann nun noch die Vernehmungsbeamtin des Mädchens und dessen Mutter als Zeugen laden. Für Verteidiger Brandl war allerdings bereits klar, dass sein Mandant keine exhibitionistischen Handlungen vorgenommen habe. Er habe lediglich uriniert, nicht aber an seinem Glied manipuliert.

Über die Vorstrafen des Angeklagten wurde bislang noch nichts bekannt, sicher ist allerdings, dass er unter Bewährung steht und eine Bewährungshelferin an seiner Seite hat. Sollte der Angeklagte verurteilt werden, müsste er wohl mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Stephan Herbert Fuchs