Rechtslage ist "ein Stück weit skandalös"
Autor: Werner Reißaus
Marktschorgast, Freitag, 10. November 2017
Schlechte Aussichten hat Marktschorgast beim Versuch, die von der DB Bahn geplanten Gleisbauarbeiten am Bahnhof zu verhindern. Das bestätigt ein Anwalt.
Keine Aussicht auf Erfolg hat eine Klage der Marktgemeinde Marktschorgast gegen die erteilte Plangenehmigung für die Erneuerung des Bahnsteigs Gleis 1 und den Neubau des Bahnsteigs Gleis 2 im Bahnhof Marktschorgast. Der Marktgemeinderat hatte zwar zunächst beschlossen, nach juristischer Empfehlung von Rechtsmitteln abzusehen, doch in der jüngsten Sitzung kam man überein, sich dennoch fachanwaltlich vertreten zu lassen, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.
Damit wurde die Rechtsanwaltskanzlei Horn & Kollegen, Kulmbach, beauftragt, den Plangenehmigungsbescheid auf die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen.
Die Rechtsanwaltskanzlei ging in ihrer Stellungnahme dabei auf zwei Fragekreise ein: Zum einen hat ein Vorgehen gegen den Planfeststellungsbeschluss von vornherein nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn dieser rechtswidrig ist. Dafür spricht wenig, denn es ist nicht ersichtlich, dass die Bahn von den maßgeblichen Rechtsvorschriften, insbesondere der Richtlinie "Bahnsteigzugänge konstruieren und bemessen" abgewichen ist.
Die Rechtswidrigkeit des Bescheides ließe sich nur begründen, wenn das Gericht davon überzeugtw erden könnte, dass die bei der Anwendung insbesondere der Richtlinie vorausgesetzten Tatsachen falsch sind. Das könnte nur mit enormen, vor allem finanziellen Risiko erfolgen. Die Erfolgsaussichten eines Angriffs auf die Rechtmäßigkeit der Plangenehmigung sind aber gering.
Zum anderen, so stand in der Stellungnahme der Anwälte, dass der Markt Marktschorgast klagebefugt sein müsse, selbst wenn die Plangenehmigung rechtswidrig sein sollte. Die Verwaltungsgerichtsordnung lässt eine Klage auch gegen rechtswidrige Verwaltungsakte nur durch solche Beteiligte zu, die geltend machen können, durch den angegriffenen Bescheid gerade in ihren eigenen Rechten verletzt zu sein.
Dass eine Gemeinde sich nicht zur Anwältin der Behinderten aufschwingen kann, weil ihr insofern keine eigenen Rechte zustehen, wurde in der Rechtssprechung bereits geklärt. Ebenfalls wurde entschieden, dass eine bestimmte Bauausführung eines Bahnsteiges in aller Regel die betroffene Gemeinde nicht in ihrem Selbstverwaltungsrechts verletzt.
Es konnten keine Argumente erarbeitet werden, die ein Abweichen von dieser Regel erlauben würden. Zusammengefasst bedeutet das, dass der Markt Marktschorgast sich gegen die Plangenehmigung selbst dann nicht wehren könnte, wenn sie rechtswidrig sein sollte.
Stellvertretender Bürgermeister Nikolaus Ott (SPD) schlug vor, dass der Generalbevollmächtigte der DB AG nochmals gebeten werden soll, dem Marktgemeinderat die Punkte zu erläutern, die für und gegen die vorgelegte Planung der beiden Bahnsteige sprechen: "Für unsere Bevölkerung ist es nach wie vor nicht verständlich, warum mit der jetzigen Planung eine Verschlechterung erfolgt."
Und Marc Benker (CSU) hat kein Verständnis dafür, warum sich die Gemeinde nicht zur Anwältin von Behinderten erklären kann: "Das mag juristisch einwandfrei sein, aber es ist in der Gesetzgebung ein schwaches Bild, moralisch sehr bedenklich und ein Stück weit skandalös."