Randale und Schläge in der Wohnung
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Freitag, 15. Januar 2016
Tür eingetreten, Glastisch zertrümmert und Kontrahenten vermöbelt: Ein 33-jähriger Kulmbacher muss wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung ins Gefängnis - ohne Bewährung. Wie sich herausstellte, war die Tat eine Retourkutsche.
Für einen 23-jährigen Mann aus Kulmbach war es der Alptraum: Nichts ahnend schlief er friedlich auf seiner Couch, als plötzlich irgendjemand die Tür eintrat und ihn ohne große Worte brutal angriff. Es war ein Nachbar, ein 33-jähriger Mann, der ihn da plötzlich packte und mit voller Wucht auf einen Glastisch schleuderte. Der Tisch zerbrach in tausend Teile, der 23-Jährige erlitt wie durch ein Wunder nur eine leichte Schnittwunde.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilte das Amtsgericht in Kulmbach den Angreifer jetzt zu einem halben Jahr Gefängnis ohne Bewährung. Wahrscheinlich muss der Mann sogar für über ein Jahr ins Gefängnis, denn bereits vor rund zwei Jahren wurde er ebenfalls wegen Körperverletzung zu sieben Monaten verurteilt - damals noch mit Bewährung.
Er habe seinem Opfer angeblich nur einen ganz leichten Schubs gegeben, sagte der Angeklagte. Den Glastisch will er gar nicht gesehen haben. Hintergrund des Streits sei eine Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und der Freundin des Angeklagten am Tag zuvor gewesen. Da soll das Opfer angeblich in der Wohnung der Frau randaliert und ebenfalls eine Tür eingetreten haben. Ob das wirklich zutrifft, konnte nicht mehr geklärt werden.
Erheblich alkoholisiert
Als sicher gilt dagegen, dass der Angeklagte erheblich alkoholisiert war. Die Rede war von mindestens einer halben Flasche Wodka, vielleicht auch von mehr. "Ich war besoffen, ich weiß überhaupt nichts mehr", sagte der Angeklagte, der offen zugab, ein Alkoholproblem zu haben.
Allerdings hatte er sich zwischenzeitlich entschuldigt. Man vertrage sich wieder, man verstehe sich "blendend".Das bestätigte auch der Geschädigte. Um den Tisch sei es ihm nicht, den habe er gebraucht für 20 Euro erworben. Auch die Schnittwunde sei gar nicht so schlimm gewesen. Er habe zwar zwei Wochen lang Schmerzen gehabt, doch sei er damit nicht einmal zum Arzt gegangen. Der Geschädigte räumte auch ein, dass er am Vortag die Tür der Freundin des Angeklagten beschädigt hatte. Noch bei der Polizei sprach er deshalb auch von einer Retourkutsche.
Die letztlich auch verhängte Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung hatte Staatsanwalt Bernhard Böxler bereits in seinem Plädoyer beantragt. Einschlägig unter Bewährung stehend, habe sich der Angeklagte wieder zu einer Körperverletzung hinreißen lassen. Noch dazu aus nichtigem Anlass, so dass er nicht von einer positiven Sozialprognose ausgehen könne. Eigentlich hätten sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte riesiges Glück gehabt. Wäre das Opfer etwa mit dem Kopf gegen eine Kante geprallt, hätte noch viel Schlimmeres passieren können.
"Hilfen statt Gefängnis"
Verteidiger Alexander Schmidtgall plädierte dagegen dafür, seinem Mandanten entsprechende Hilfsangebote zukommen zu lassen, anstatt ihn ins Gefängnis zu stecken. Der wegen Vermögensgeschichten unter Betreuung stehende Angeklagte benötige jemanden, der ihn an die Hand nehme.
Nur so könnten weitere Straftaten verhindert werden, sagte der Anwalt und forderte Bewährung.Richterin Sieglinde Tettmann sah das anders: "Wer bei laufender Bewährung das gleiche Delikt begeht, der wandert ins Gefängnis, und genau das ist hier der Fall." Eine positive Sozialprognose könne sie unter diesen Umständen nicht sehen. Spätestens wenn der Angeklagte wieder Bier oder Wodka getrunken habe, bestehe die Gefahr, dass er sich wieder strafbar mache.