Radiologie: Regierung hofft auf Einigung
Autor: Alexander Hartmann
Kulmbach, Mittwoch, 18. Mai 2022
Der Konflikt zwischen Kulmbach und Bayreuth scheint nach dem Kauf der Radiologiepraxis Pfaffenberger durch das Klinikum Bayreuth noch nicht gelöst. Kommt es zu einer Bayreuther Filiale in Kulmbach?
"Ich wünsche mir, dass die Kulmbacher Praxis baldmöglichst wieder aufmacht und als Filialpraxis bestehen bleibt." Das hatte Radiologe Klaus Pfaffenberger gegenüber der Bayerischen Rundschau erklärt, als bekanntgeworden war, dass er seine Praxis an die MedZ Klinikum Bayreuth GmbH, eine Tochter des Bayreuther Klinikums, verkauft hat. Die Praxis sollte als Medizinisches Versorgungszentrum - wohl in der Wagnerstadt - weiterbetreiben werden. Ob es nun aber doch eine Bayreuther Filiale in der Kulmbacher Fischergasse geben wird? Es ist zumindest eine Option.
Die rechtliche Prüfung
Der Kauf durch das Bayreuther Klinikum hatte in Kulmbach für Empörung gesorgt, weil Kulmbach damit die einzige niedergelassene Praxis verloren hat und es nun nur noch Radiologen am Klinikum gibt. Mediziner wie der Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes, Dr. Markus Ipta, haben von einer Katastrophe gesprochen, erklärt, dass die Kulmbacher Praxis für Ärzte wie auch Patienten unabdingbar ist. Den Kauf rechtlich in Frage gestellt haben der Landkreis und der Zweckverband Klinikum Kulmbach, der die Regierung von Oberfranken aufgefordert hat, diesen zu prüfen. Es wurde auf die Gemeinde-Ordnung verwiesen, in der es heißt, dass bei einem Kauf ein "Benehmen hergestellt" werden müsse. Das habe es nicht gegeben, sagte Landrat Klaus Peter Söllner, der auch Vorsitzender des Zweckverbands ist.
Das sagt die Regierung
Ob der Fall schon geprüft wurde? Wie Sabine Kerner, Pressesprecherin der Regierung, auf Anfrage mitteilt, muss sich der Vorgang kommunalrechtlich an den gesetzlichen Regelungen für kommunale Wirtschaftsunternehmen messen lassen. "Nach dem in der bayerischen Gemeinde- und Landkreisordnung geregelten sogenannten Örtlichkeitsprinzip müssen bei einer Wirtschaftstätigkeit, die außerhalb des eigenen Gemeinde- oder Landkreisgebietes stattfinden soll, die berechtigten Interessen der anderen betroffenen Kommunen gewahrt sein." Zudem müsse die Erweiterung eines kommunalen Unternehmens - hier also der MedZ Klinikum Bayreuth GmbH - "nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf der dahinterstehenden Kommunen stehen".
Für "einvernehmliche Lösung"
Wie Kerner erläutert, sind die räumlichen Planungsbereiche der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) nicht landkreisscharf abgegrenzt. "Sowohl Bayreuth als auch Kulmbach gehören dem Planungsbereich Oberfranken-Ost an. Es bedürfte allerdings einer eingehenden Sachverhaltsermittlung und Abwägung unter Einbeziehung der Bedarfe aller vier Landkreise des Planungsbereichs. Das Ergebnis wäre offen." Vor diesem Hintergrund begrüße und unterstütze die Regierung die Anstrengungen der Landkreise, "die laufenden Gespräche über die (gemeinsame) Nutzung des Kassenarztsitzes weiterzuführen und im Sinne des Wohles der Patientinnen und Patienten eine einvernehmliche Lösung anzustreben", heißt es.
Das erste Treffen
Einvernehmliche Lösung? Schon in der vergangenen Woche hatte es ein Treffen gegeben, an dem neben Landrat Klaus Peter Söllner und dessen Bayreuther Kollegen Florian Wiedemann auch die Kulmbacher Klinikum-Geschäftsführerin Brigitte Angermann teilgenommen hatte. Man strebe die bestmögliche Lösung für die Kulmbacher Bevölkerung an, sagte Söllner im Nachgang. Das Bayreuther Klinikum machte deutlich, dass man an einer konstruktiven Lösung interessiert sei. Gegenüber dem Nordbayerischen Kurier ließ man verlauten, dass die Möglichkeit einer Kooperation besteht, man aber über Lasten und Pflichten detailliert verhandeln müsse.
"Kommt auf Art des Kompromisses an"