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Prozess in Kulmbach: Promille am Steuer sind teuer


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 14. Januar 2016

Die Endstation hieß Schauer-Kreuzung: Weil eine 67-jährige Frau unter Alkoholeinfluss einen Unfall baute, verdonnerte sie das Amtsgericht Kulmbach zu einer empfindlichen Geldstrafe. Auch der Führerschein ist lange weg.
1800 Euro Geldstrafe muss eine 67-Jährige berappen, die mit knapp 1,8 Promille am Steuer in Kulmbach einen Unfall verursacht hat. Symbolfoto: Archiv/Christopher Schulz


Knapp 1,8 Promille hatte eine 67 Jahre alte Frau aus dem Kulmbacher Landkreis im Blut, als sie am 3. Juni vergangenen Jahres kurz vor 19 Uhr an der Schauer-Kreuzung in Kulmbach auf das wartende Auto einer anderen Frau auffuhr.

Wegen Straßenverkehrsgefährdung wurde sie jetzt nach einer Verhandlung am Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro und zu einer Führerscheinsperre von insgesamt 14 Monaten verurteilt. Nachdem der Rentnerin der Schein damals gleich an Ort und Stelle abgenommen wurde, darf sie nun vor dem Ablauf von weiteren sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis beantragen.


Psychologisches Training

Die Frau räumte die Alkoholfahrt unumwunden ein. Über ihren Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach ließ sie geltend machen, dass sie mittlerweile regelmäßig an Abstinenzkontrollen und an einem verkehrspsychologischen Training teilnimmt. Darüber hinaus sei die Fahrstrecke relativ gering gewesen. Schließlich hatte die Rentnerin, die seit Anfang der 1970er-Jahre ihren Führerschein besitzt und während ihres Berufslebens bis zu 100 000 Kilometer im Jahr gefahren sein will, keine Vorstrafe. Nicht einmal ein Eintrag im Verkehrseignungsregister konnte gefunden werden.

Richterin Sieglinde Tettmann stellte allerdings auch klar, dass die Sache noch viel schlimmer hätte enden können. Wäre kein weiteres Auto an der Ampel gestanden und die Frau trotz des Rotlichts in die Kreuzung gefahren, "wer weiß, was dann passiert wäre", sagte die Richterin. So sei lediglich ein Sachschaden entstanden, der mit gut 700 Euro angegeben wird.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte in seinem Plädoyer die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (insgesamt 1800 Euro) sowie eine Führerscheinsperre von noch sechs Monaten.


Völlig unbeschriebenes Blatt

Verteidiger Stübinger stellte auch heraus, dass seine Mandantin bisher ein völlig unbeschriebenes Blatt sei, dass die Frau bereits Gegenmaßnahmen ergriffen habe und Einsicht und Reue an den Tag lege. Der Anwalt hielt 50 Tagessätze zu jeweils 30 Euro (1500 Euro) für angemessen und wollte eine Führerscheinsperre von noch vier statt sechs Monaten erreichen.

Bei der vorliegenden Alkoholisierung sei keine niedrigere Strafe möglich, begründete Richterin Sieglinde Tettmann ihr Urteil von 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro und einer Führerscheinsperre von insgesamt 14 Monaten. Als Verurteilte hat die Frau auch noch die Kosten des Verfahrens zu tragen.