Postkarten mit Totenköpfen verschickt
Autor: Julia Schilling
Kulmbach, Donnerstag, 15. August 2013
Mit einem kuriosen Fall von Bedrohung hatte es am Donnerstag das Kulmbacher Amtsgericht zu tun. Auf der Anklagebank saß ein 64-jähriger Mann aus dem Landkreis, der die Witwe seines Freundes über Jahre hinweg mit furchterrengenden Postkarten bedroht haben soll.
Deshalb wurde der Mann wegen Nachstellung, Beleidigung und Bedrohung in sage und schreibe vierzehn Fällen angeklagt. Denn genau vierzehn Karten waren es, die der Angeklagte dem Opfer und seinem neuen Ehemann innerhalb von zwei Jahren geschickt hat.
Beileidigung per Postkarte
Nach dem Tod seines Freundes im Jahr 2008 habe er 2011 begonnen, das Opfer mit besagten Karten zu belästigen, so Staatsanwältin Sandra Staade. Darauf habe er Motive wie Totenköpfen, Grabsteine und Särge gemalt und Beleidigungen wie "alte Hure" oder "Drecksau" sowie Drohungen wie "Die Uhr ist abgelaufen" geschrieben, um die Frau und auch ihren Ehemann einzuschüchtern. Des weitern habe er sie beschuldigt, den Tod ihres verstorbenen Mannes heraufbeschworen zu haben.
Tatsächlich litt die Betroffene aufgrund der Postkarten an Angstzuständen und Weinkrämpfen - ihr Mann an Schlafstörungen.
Sechs Zeugen
Der Angeklagte wies alle Beschuldigungen entschieden von sich. Der Rentner, der schwerbehindert ist ("körperlich, aber nicht geistig", wie er betonte) hatte sogar eine schriftliche Erklärung für die Verhandlung vorbereitet. "Ich möchte das gerne zu Protokoll geben, auch wenn ich dafür in den Knast gehe", so der Angeklagte. Während der Verhandlung verlesen wollte er diese allerdings erst nach Aussage der sechs geladenen Zeugen - darunter auch das Opfer und sein Ehemann.
Verhandlung vertagt
Dazu kam es jedoch erst gar nicht. Denn nach einem Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und der Vorsitzenden Richterin Sieglinde Tettmann wurde die Verhandlung sehr zur Verärgerung der geladenen Zeugen und mancher Prozessbeobachter vertagt.
Pflichtverteidiger bestellt
"Ziel des Gespräches war es, herauszufinden, ob dem Angeklagten wegen der Komplexität des Sachverhaltes, seines Gesundheitszustandes und seiner Persönlichkeit ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt werden soll", so Richterin Tettmann. Dies wurde von allen Seiten befürwortet. Als Pflichtverteidiger für den 64-Jährigen bestellt das Gericht nun Anwalt Peter Reinel.