Druckartikel: Polizisten beleidigt: Kulmbacher muss ins Gefängnis

Polizisten beleidigt: Kulmbacher muss ins Gefängnis


Autor: Werner Reißaus

Kulmbach, Donnerstag, 13. Juli 2017

Weil er Polizisten beileidigt und wie wild um sich geschlagen hat, muss ein 25-Jähriger aus dem Kreis Kulmbach hinter Gitter.
Weil er Polizisten beleidigt und wie wild um sich geschlagen hat, muss ein 25-Jähriger hinter Gitter. Symbolfoto: Uwe Anspach/dpa


Das nennt man wohl Pech: Einen Tag vor der gestrigen Hauptverhandlung bekam ein 25-jähriger Altenpflegehelfer aus dem Landkreis die Zusage für eine Anstellung. Antreten kann er sie aber nicht, da er zunächst für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis muss. Der junge Mann hatte mit reichlich Alkohol im Blut Polizisten beleidigt und wild um sich geschlagen.


Neun Vorstrafen


Trotz seiner jungen Jahre weist der Beschuldigte nicht weniger als neun Eintragungen im Bundeszentralregister auf. Schlimmer wog jedoch, dass er innerhalb einer laufenden Bewährungsstrafe drei weitere Straftaten begangen hatte.

Doch der Reihe nach: Den Diebstahl von fünf Flaschen alkoholischer Getränke im Kulmbacher "Kaufland" räumte der junge Mann unumwunden ein. Was den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte anging, so konnte er sich an nichts erinnern.


Nachbarschaftsstreit eskaliert


Auslöser des Vorfalls waren nachbarschaftliche Streitigkeiten im Dezember vergangenen Jahres. Beamte der Polizeiinspektion Stadtsteinach waren an jenem Abend in kurzen Abständen gleich zweimal zum Ort des Geschehens gerufen worden. Zunächst verhängten die Beamten einen Platzverweis gegen den 25-Jährigen.

Kurze Zeit später schienen die Streitigkeiten zu eskalieren - sogar eine Machete war im Spiel, allerdings nicht in der Hand des Angeklagten. Aufgrund der Bedrohungslage rückte die Polizei jetzt mit drei Streifenwagenan. Die Beamten machten den Angeklagten als einen der Aggressoren aus und entschieden sich dafür, ihn mit einem weiteren Anwohner in Gewahrsam und mit auf die Wache zu nehmen.


Die übelesten Ausdrücke verwendet


Dabei schlug der junge Mann nicht nur wild um sich, sondern beleidigte die Beamten verbal mit den übelsten Ausdrücken. Natürlich war auch Alkohol im Spiel: 1,54 Promille. Damit begründete er dann auch seinen "Blackout". Er könne sich nur an einen Streit mit einem Nachbarn erinnern und daran, dass ihn die Polizei mit auf die Wache nehmen wollte. Von den Beleidigungen allerdings wusste er überhaupt nichts mehr.

"So viel sind 1,54 Promille auch nicht, dass man sich an nichts mehr erinnern kann", meldete Richterin Tettmann Zweifel an. Der Angeklagte sei schließlich sogar in Handfesseln abgeführt worden und habe sich eine Schürfwunde am Nasenbein zugezogen. Wie die Polizeibeamten im Zeugenstand aussagten, waren die Beleidigungen auch auf der Wache weitergegangen.


Bewährung kam nicht in Frage


Laut Richterin reichen die Vorstrafen des 25-Jährigen von Sachbeschädigung über Diebstahl bis hin zu vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Wegen einer Jugendstrafe saß er bereits mehrere Monate in Haft.

Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft kam eine Bewährung nicht in Frage, zumal der Angeklagte innerhalb einer offenen Bewährung erneut straffällig geworden war.

Rechtsanwalt Ralph Pittroff plädierte dagegen nochmals auf eine Geldstrafe.

Sieglinde Tettmann vermisste bei dem Angeklagten die Einsicht, dass er etwas falsch gemacht habe: "Vier Jugendstrafen und innerhalb der laufenden Bewährung erneut drei Straftaten. Bei einem solchen Verhalten kann man keine günstige Prognose stellen."