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Polizei: "Bier trinken und Rauchen befreit nicht von Maskenpflicht" - Mann in Kulmbach erhält Anzeige


Autor: Redaktion

Kulmbach, Donnerstag, 12. November 2020

Weil ein Mann am Kulmbacher Bahnhof gegen die aktuell herrschende Maskenpflicht verstoßen hat, erwartet ihn nun ein Bußgeld. "Bier trinken und rauchen entbindet davon nicht", so die Polizei.
22-Jähriger trinkt Bier und raucht an Bahnhof - Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz


Ein 22-jähriger Mann geriet am Mittwochnachmittag (11. November 2020) am Kulmbacher Bahnhof ins Visier von Bundespolizisten. Er hielt sich in der Nähe des Bahnsteigs auf, trank Dosenbier und rauchte eine Zigarette. 

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Als die Beamten ihn auf die aktuell herrschende Maskenpflicht ansprachen, behauptete der 22-Jährige, dass das nicht erforderlich sei, wenn er rauche. Er zeigte sich erst unkooperativ, setzte aber schließlich doch eine Maske auf und wurde von den Beamten vom Bahnhof verwiesen. Weil er gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen hat, muss er mit einem Bußgeld rechnen.

Mann raucht am Bahnhof: Maske sei "nicht erforderlich"

Da der polizeibekannte junge Mann dort eigentlich sowieso ein Hausverbot hat, weil er sich mehrfach daneben benommen hatte, erwartet ihn außerdem noch eine Strafanzeige. Die Polizei appelliert an alle Zugreisenden, die Maskenpflicht einzuhalten. 

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