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Pauschale für alle: 5 Euro pro Tag im Homeoffice


Autor: Jochen Nützel

Kulmbach, Sonntag, 03. April 2022

Die Corona-Pandemie hat für viele eine Umstellung im Job mit sich gebracht: Sie arbeiten teilweise oder ausschließlich mobil. Wie sich das steuerlich auswirkt, erklärt Jannik Stadter von der Lohnsteuerhilfe Kulmbach.
Wer im Homeoffice arbeitet, kann dies steuerlich geltend machen.


Die beiden vergangenen Pandemiejahre waren voller Herausforderungen - das gilt nicht zuletzt für die Steuererklärung. Da Tausende Unternehmen massenhaft Arbeitnehmer ins Homeoffice geschickt haben, waren die plötzlich mit einer ungewohnten Jobsituation konfrontiert, und nur die wenigsten dürften bereits über ein häusliches Arbeitszimmer verfügt haben, das noch dazu den gestrengen Vorgaben des Finanzamts gerecht wird.

Im Bundestag wurde dafür extra eine neue Pauschale beschlossen. Was das bedeutet und wie sich das alles bei der Steuer auswirkt, hat uns der stellvertretende Beratungsstellenleiter der Kulmbacher Lohnsteuerhilfe (Lohi), Jannik Stadter. erläutert.

1. Herr Stadter, wie lässt sich Homeoffice steuerlich geltend machen?

Jeder Steuerpflichtige kann - wenn er ausschließlich im Homeoffice arbeitet - pro Tag mindestens fünf Euro Homeoffice-Pauschale geltend machen. Diese Pauschale aber ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 600 Euro jährlich gedeckelt, das sind maximal 120 Tage zu je 5 Euro.

2. Gibt es eine Mindestanzahl an Tagen im Homeoffice, die erfüllt sein muss?

Nein. Es gelten ab dem ersten Tag die genannten fünf Euro.

3. Kann das Finanzamt auf einer Überprüfung vor Ort bestehen?

In der Regel übernimmt das Finanzamt die Angaben des Steuerpflichtigen. Die Angaben werden jedoch stichprobenartig geprüft. In der Regel findet keine Außenprüfung statt, jedoch kann man nie sicher sein.

4. Geht die Abgeltung nur über die Homeoffice-Regelung?

Nein. Alternativ kann - wenn ein häusliches Arbeitszimmer in abgeschlossener Form vorliegt - der tatsächliche Kostenaufwand angesetzt werden.

5. Welche Kosten lassen sich berücksichtigen?

Man kann sämtliche Hausnebenkosten oder Mietkosten anteilig auf die Quadratmeter des abgeschlossenen Arbeitszimmers absetzen. Hier ist jedoch der Einzelfall genauer zu prüfen, da die Kriterien für einen Arbeitszimmeransatz erfüllt sein müssen. Befindet sich der Mittelpunkt der Tätigkeit im Homeoffice, so wäre ein Vollabzug möglich. Ansonsten beschränkt sich der Kostenansatz anteilig auf maximal 1250 Euro.

6. Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer den Tag jeweils hälftig im Betrieb und zu Hause arbeitet?

Die Pauschale kann ausschließlich dann angesetzt werden, wenn an diesem Arbeitstag ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wird. Ein hälftiger Ansatz ist nicht möglich. Auch eine Außendiensttätigkeit wäre eher schädlich für die Pauschale zu werten.

7. Kann der Arbeitnehmer eine Bestätigung vom Arbeitgeber für diese Tage verlangen?

Der Arbeitgeber kann in der Regel bestätigen, an wie vielen Tagen der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend war und an wie vielen Tagen er im Homeoffice gearbeitet hat. Nicht alle Arbeitgeber können dies nachvollziehen. Es wäre daher sinnvoll, wenn eigene Aufzeichnungen des Arbeitnehmers vorliegen würden.

8. Wie sieht es mit der Vergütung von Fahrtkosten im Homeoffice aus? Kann das Finanzamt Unterlagen über Fahrten verlangen?

Nachdem für diese Tage im Homeoffice keine Fahrten in den Betrieb anfallen, kann auch keine Pendlerpauschale beantragt werden. Es besteht prinzipiell immer eine Nachweispflicht gegenüber den Finanzbehörden. Auch hier werden bei hoher Fahrleistung stichprobenartig Kilometernachweise angefordert.