Parkhaus am Klinikum: Das Urteil ist gefallen
Autor: Jürgen Gärtner
Kulmbach, Mittwoch, 18. Dezember 2013
Nach fast drei Stunden Verhandlung fällte Vorsitzender Richter Otto Schröppel am Verwaltungsgericht Bayreuth das Urteil über den umstrittenen Parkhaus-Bau am Klinikum Kulmbach.
"Wir haben keine Zeit, wir müssen zur Arbeit." Mehr sagt Irina Trukenbrod nicht, als sie mit ihrem Mann den Sitzungssaal 2 des Bayreuther Verwaltungsgerichts verlässt. Vielleicht haben ihr auch einfach nur die Worte gefehlt nach dem Urteil, das Vorsitzender Richter Otto Schröppel gefällt hatte: Das Klinikum darf entlang der Albert-Schweizer-Straße ein Parkhaus errichten.
Irina Trukenbrod hatte schon einmal gegen den Neubau des Parkhauses geklagt und damals gewonnen (siehe Info "Zeitlinie" rechts unten). Daraufhin wurden die Pläne überarbeitet. Die Stadt gab grünes Licht für das aktualisierte Projekt. Doch auch damit war die Kulmbacherin nicht einverstanden und klagte abermals gegen die Baugenehmigung für das Parkhaus, das entlang der Albert-Schweizer-Straße errichtet werden soll.
Das dreigeschossige Parkdeck soll 125 Meter und 16,65 breit werden und 158 Autos Platz bieten.
Die zentralen Fragen
Die zentralen Fragen in der Verhandlung waren: Fällt der neue Standort des Parkhauses in das allgemeine Wohngebiet, in dem sich das Anwesen von Irina Trukenbrod befindet? Gibt es unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigungen? Stört das Scheinwerferlicht der Autos beim Befahren des Parkhauses? Hat das Gebäude eine erdrückende Wirkung auf die Nachbarn?
Das befürchtete zumindest der Anwalt der Klägerin, Gebhard Rittger aus Bayreuth. Er bemängelte unzureichenden Schallschutz, Belastungen durch Abgase, einen Gebäude-Komplex, der nicht in die Umgebung passe.
Anders sah das natürlich Stefan Kollerer. Der Kulmbacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der zusammen mit Klinikum-Geschäftsführer Herbert Schmidt beigeladen war, wies darauf hin, dass sich durch die Parkplätze für die Gärtnerei und die Gaststätte Hagleite in unmittelbarer Nähe der Kläger ohnehin eine "Gemengelage" ergebe. So gesehen liege das geplante Parkhaus keinesfalls in einem faktischen Wohngebiet, und es gebe keinen Gebietserhaltsanspruch. Zudem seien keine schädlichen Immissionen durch das Parkhaus zu erwarten.
Lärm, Abgase, Lichtbelästigung
Ob das stimmte, sollte dann der Mann erklären, der in der über zweistündigen Anhörung in den Fokus rückte: Umwelt-Ingenieur Hans-Dieter Vießmann vom Landratsamt Kulmbach. Er nahm zu den Bereichen Lärm, Abgase und Licht Stellung.
Vießmann verwies darauf, dass die Sonntage die Tage mit der schlimmsten Belastung darstellen. An diesen Tagen werde mit 942 Fahrzeugbewegungen auf dem obersten der drei Parkdecks gerechnet. Sollten Zählungen nach dem Bau andere Ergebnisse liefern, könne man die Belastung dahingehend reduzieren, dass man die Öffnungszeiten des Gebäudes anpasse.
Schallschutz durch Brüstung
Mit Blick auf den Lärm erklärte er zudem, dass durch den Bau einer Brüstung auf allen Ebenen zusätzlicher Schutz geschaffen werde. Seinen Worten zufolge kommen so 48 Dezibel Schall bei der Klägerin an, zulässig wären 49 db. Durch die Brüstung sei zudem ein Blendschutz gewährleistet.
Beeinträchtigungen durch Abgase seien nicht zu erwarten, dazu müsste die Zahl der Fahrzeuge auf 30.000 am Tag steigen. "Davon sind wir weit entfernt", sagte Vießmann.
Vorsitzender Richter Otto Schröppel schloss sich in seinem Urteil diesen Argumenten an, nachdem das Gericht eine gute halbe Stunde beraten hatte. Zunächst stellte er fest, dass der obere Bereich der Albert-Schweizer-Straße, in dem das Parkhaus entstehen soll, nicht zum Wohngebiet gehört.
Auch habe sich die Gestalt des Gebäudes verändert, früher sei ein großer Kubus vorgesehen gewesen. Das sei inzwischen nicht mehr der Fall.
Zudem sei das geplante Gebäude wesentlich weiter weggerückt worden. "Dadurch ist keine erdrückende Wirkung gegeben." Als Nachbar werde man nicht optisch erschlagen. Auch sah der Richter keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase. Und wenn der Lärm wider Erwarten eine gewisse Schwelle überschreite, könne man durch die Öffnungszeiten des Parkhauses regulierend eingreifen.
Werden Rechtsmittel eingelegt?
Offen blieb, ob die Kläger Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Denn auch dazu äußerte sich Irina Trukenbrod nicht - sie musste ja zur Arbeit.
Aufatmen dagegen bei den Verantwortlichen nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts: Klinikum-Zweckverabndsvorsitzender Landrat Klaus Peter Söllner (FW), dessen Stellvertreter Oberbürgermeister Henry Schramm (CSU) und Klinikum-Geschäftsführer Herbert Schmidt wollen nun den Bau des Parkhauses möglichst schnell angehen.
Klaus Peter Söllner: "Wir haben bei unserer Planung die optimale Lösung gesucht - auch mit Blick auf die Nachbarn, mit Blick auf die Lage des Parkhauses, mit Blick auf den Lärmschutz uns alle möglichen weiteren Belange." Man werde jetzt nicht in Euphorie oder Schadenfreude ausbrechen, sondern versuchen, die Baumaßnahme unter größtmöglicher Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Interessen durchzuführen. Ziel sei es nun, mit dem Projekt zügig voran zu kommen. Sein Wunsch wäre eine Fertigstellung des Parkhauses Mitte 2015. Auch habe man ernsthaft sechs bis sieben andere Alternativen geprüft, betonte der Zweckverbandsvorsitzende. Ergebnis: "Das ist jetzt die verträglichste und von der Gestaltung die favorisierte Lösung."
"Eine gewisse Erleichterung" spürt nach dem Urteil Klinikum-Geschäftsführer Herbert Schmidt. "Wir müssen aber abwarten, ob von der Gegenseite Rechtsmittel eingelegt werden." Er hoffe jedenfalls, dass bald die dringend benötigten Stellplätze geschaffen werden können. Jetzt sollen die Architektenleistungen vergeben werden, damit nicht noch mehr Zeit verloren gehe.
Dankbar, dass ein wichtiger Schritt zur Realisierung des Parkhauses genommen wurde, ist Oberbürgermeister Henry Schramm. "Wir haben den Bau im Glauben darauf genehmigt, dass er vor Gericht Bestand hat", erklärte er. Man habe sich nach vielen Abwägungen im Vorfeld für diese "gangbare und umsetzbare Variante entschieden" und dabei alles getan, um die Belastungen für die Nachbarn möglichst gering zu halten. Das habe das Gericht nun bestätigt.
Schramm sprach die Hoffnung aus, "dass die Gegenseite das auch so sieht und wir mit der Umsetzung beginnen können". Und dass dann bald der dringend benötigte Parkraum für Patienten, Besucher und Klinik-Personal zur Verfügung stehe.