Druckartikel: Paketzusteller fälscht Unterschrift eines Kripobeamten

Paketzusteller fälscht Unterschrift eines Kripobeamten


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Freitag, 19. August 2016

Pech für einen Paketzusteller aus Kulmbach. Weil er mit dem Handscanner nicht zurecht kam, fälschte er eine Unterschrift - ausgerechnet eines Kripobeamten.
Symbolfoto: Arne Dedert dpa


An seinem zweiten Arbeitstag kam der Mann noch nicht mit dem Handscanner zurecht. In seiner Not unterschrieb er kurzerhand für einen Kunden. Dafür wurde er wegen Urkundenfälschung zu 70 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (2800 Euro) verurteilt.


"Unter erheblichem Druck"


"Wir wissen, dass Paketzusteller unter erheblichem Druck stehen", sagte Richterin Sieglinde Tettmann in ihrer Urteilsverkündung. Das Fälschen einer Unterschrift sei aber in jedem Fall eine Straftat.

Der 25-Jährige hatte aber auch Pech, denn er fälschte ausgerechnet die Unterschrift eines Kriminalbeamten. Klar, dass der 33-jährige Bayreuther sofort alle Hebel in Bewegung setzte, als er am Abend des 14. Dezember vergangenen Jahres das völlig durchnässte Paket vor seiner Haustür fand.

Der Inhalt hatte bereits erheblich gelitten und soll nicht mehr zu gebrauchen gewesen sein.
Worum es dabei ging, kam während der Verhandlung nicht zur Sprache.


Keine Einweisung bekommen


Der Paketzusteller, der mittlerweile als Bauhelfer tätig ist, hatte erst wenige Tage zuvor bei dem Versanddienst begonnen. Er sei zwar einen Tag lang bei einem Kollegen mitgefahren, doch eine richtige Einweisung in den Handscanner habe er nicht bekommen.

Nun stand er vor der Haustür und kam mit dem Minicomputer nicht mehr zurecht. "Ich habe mich einfach nicht mehr ausgekannt", sagte er und beteuerte: "Das war keine Absicht".

Tags darauf, als der Kripobeamte die Sache ins Rollen brachte, sei er extra noch einmal hingefahren, um sich zu entschuldigen. Er habe sogar angeboten, den Schaden auf eigene Kosten zu ersetzen, doch der Beamte sei hart geblieben.

Er habe sich nicht darauf eingelassen, das Verfahren einzustellen, berichtete der Polizist, der sich noch immer mächtig über den Vorfall ärgerte.


Kein unbeschriebenes Blatt


Allerdings war auch der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt. Erst vor knapp vier Jahren wurde er wegen Diebstahls in neun Fällen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte damals bei einem Versandhaus einfach verschiedene Dinge mitgehen lassen.

Noch dazu war die Bewährungszeit wegen dieser Diebstahlserie erst wenige Tage vor der Urkundenfälschung abgelaufen. Eine weitere Verurteilung hatte der Mann in seinem Vorstrafenregister wegen einer Drogengeschichte.

Staatsanwalt Julius Klug beantragte deshalb eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro. Richterin Tettmann blieb vor allem deshalb darunter, weil nicht nachzuweisen sei, ob der Zusteller auch für die Beschädigungen verantwortlich war.

Darüber hinaus habe der Angeklagte alles zugegeben, sich mehrfach entschuldigt und auch keinen großen Vorteil davon gehabt. Hätte der Angeklagte mit seinem eigenen Namen unterschrieben, hätte er nicht wegen Urkundenfälschung verurteilt werden können.