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Pädophiler Straftäter kommt in Freiheit


Autor: Stephan Tiroch

Kulmbach, Mittwoch, 08. Juli 2015

Das Landgericht Bayreuth verhängt keine Sicherungsverwahrung gegen 30-jährigen Kulmbacher, der sich an kleinen Jungen vergangen hat und derzeit seine Haftstrafe verbüßt.
Einen seltenen und schwierigen Fall hatte die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Bayreuth - in der Mitte Vorsitzender Richter Michael Eckstein - zu verhandeln: Kommt ein pädophiler Straftäter aus Kulmbach nach seiner Haft in Freiheit? Oder ist Sicherungsverwahrung anzuordnen? Foto: Stephan Tiroch


Ein äußerst seltenes und schwieriges Verfahren beschäftigte am Montag und am Mittwoch die 1. Große Jugendkammer am Landgericht Bayreuth: Es ging um die Frage, ob ein pädophiler Straftäter aus Kulmbach nach seiner Haft in Freiheit kommt oder ob er nach wie vor so gefährlich ist, dass Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss.

Der 30-jährige Mann hatte neun Buben im Alter von fünf bis 13 Jahren missbraucht und seine Taten in der Hauptverhandlung im Februar 2011 gestanden. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern war er in 43 Fällen schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.

Von seiner Haftstrafe hat der Mann inzwischen fast fünf Jahre verbüßt. Nachdem das Gericht im Urteil eine Sicherungsverwahrung vorbehalten hatte, musste ein Nachverfahren stattfinden.



Hier war zu klären war, ob von dem Verurteilten mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere gleichartige Straftaten zu erwarten sind. Dafür, so Kammervorsitzender Michael Eckstein in seiner Urteilsbegründung, gibt es nach Überzeugung des Gerichts keine Anhaltspunkte. Deshalb sei keine Sicherungsverwahrung anzuordnen. "Es kann nur diese Entscheidung geben", so Eckstein, auch wenn dies für die Bevölkerung und vor allem für die Opfer und deren Angehörige schwer zu verstehen sei.

Ausführlicher Bericht mit den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidiger sowie der Urteilsbegründung folgt.