Notorischer Schwarzfahrer muss sitzen
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Sonntag, 02. November 2014
Weil er zum wiederholten Mal beim Schwarzfahren im Regionalzug von Kulmbach nach Neuenmarkt erwischt wurde, muss ein 24-jähriger Auszubildender aus dem nördlichen Landkreis jetzt hinter Gitter.
Der junge Mann war im April dieses Jahres in nicht einmal 14 Tagen gleich drei Mal ohne Ticket im Zug erwischt worden.
Weil er schon mehrfach wegen Schwarzfahrens, oder wie es im Gesetz heißt, wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt wurde und deshalb auch noch eine Bewährung offenstand, sah Amtsrichterin Sieglinde Tettmann keine andere Wahl, als eine, wenn auch relativ kurze Haftstrafe auszusprechen.
Er habe damals in Kulmbach ein Praktikum absolviert und wollte nach Hause fahren, sagte der Angeklagte. Geld hatte er nicht, auch nicht die paar Euro, die der Zug gekostet hätte. "Ich möchte gar nicht wissen, wie oft sie schwarz gefahren sind und dabei nicht erwischt wurden", sagte die Richterin.
Geldstrafe und Bewährung
In den vergangenen zwei Jahren wurde der junge Mann jeweils wegen zahlreicher Schwarzfahrten verurteilt.
Die drei Zugbegleiter, die den Angeklagten gestellt hatten, konnten sich nicht mehr detailliert daran erinnern. Einmal soll der 24-Jährige gesagt haben, er habe seine Schülerkarte vergessen, ein anderes Mal will er die Zeitkarte verloren haben.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung beantragt. Der 24-Jährige zeige zwar Einsicht und Verständnis, doch habe er sich mittlerweile zum wiederholten Male strafbar gemacht.
Bitte um Milde
Der Angeklagte selbst bat um eine Bewährungsstrafe und forderte das Gericht auf, noch einmal ein Auge zuzudrücken.
Richterin Sieglinde Tettmann verhängte schließlich die Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung, zusätzlich muss der junge Mann die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Fahrten seien notwendig gewesen, der Schaden sei gering und der Angeklagte zeige Einsicht, begründete die Richterin das Strafmaß. Eine Bewährung sei aber aufgrund der einschlägigen Vorstrafen nicht mehr möglich. Für die Richterin war es völlig unverständlich, wie man sich so oft der gleichen Tat schuldig machen könne. Der Angeklagte habe mit seiner Ausbildung eine Perspektive, er habe Ansprechpartner in der Familie und im Betrieb, die er um Rat hätte fragen können. Da sei es einfach nicht nachzuvollziehen, dass man immer wieder schwarz mit dem Zug fährt.