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Neues Verfahren gegen den Bunkermann?


Autor: Matthias Beetz

Himmelkron, Mittwoch, 16. Sept. 2015

Die Ermittlungen gegen den sogenannten Bunkermann gehen weiter. Insbesondere geht es um die Frage, ob die Aussagen seiner früheren Lebensgefährtin zutreffen, wonach der zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte Mann versucht haben soll, seinen früheren Chef zu töten.
Der sogenannte Bunkermann wurde vom Landgericht Bayreuth zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Sollten die Aussagen seiner früheren Lebensgefährtin zutreffen, muss er mit einer weiteren Anklage wegen versuchten Mordes rechnen. Foto: Archiv/Jürgen Gärtner


Sollte das stimmen, so Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel, wird es zu einem neuen Verfahren wegen versuchten Mordes kommen.

Der 36-jährige Himmelkroner war wegen Untreue in 23 Fällen mit einem Schaden von rund 200 000 Euro, falscher eidesstattlicher Versicherung, Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff- und Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden.

Schon die Festnahme im Dezember 2014 hatte für Aufsehen gesorgt: Nachdem Polizeibeamte in dem Wagen des Mannes zwei selbstgebaute Handgranaten gefunden hatten, förderte eine Hausdurchsuchung Unglaubliches zutage: Die Kripo entdeckte einen Bunker mit Wandstärken von bis zu 1,7 Meter und jede Menge selbstgebastelte Handgranaten, Rohrbomben, Schwarzpulver und Mariuhana.


Überraschende Aussage nach dem Urteil

Überraschende Wende dann nur einen Tag nach der Urteilsverkündung am Landgericht Bayreuth: Die frühere Lebensgefährtin sagte in einem Interview aus, dass sich auf dem Grundstück noch unentdecktes Rauschgift befinde. Das stellte die Kripo dann auch bei neuerlichen Hausdurchsuchungen sicher.

Die Frau, die während des Prozesses noch erkennbar zu dem Angeklagten gehalten hatte, erklärte außerdem, dass der 36-Jährige versucht habe, seinen ehemaligen Chef mit einer Rohrbombe zu töten. Das sei aber an einem technischen Defekt gescheitert.

Die Polizei prüft nun den Wahrheitsgehalt dieser schwerwiegenden Anschuldigung.