Bürgermeister Harald Hübner ist mit der aktuellen finanziellen Entwicklung Neudrossenfelds recht zufrieden.
Hübner stellte am Montag dem Gemeinderat die Jahresrechnung für 2017 vor. Die Verschuldung (zum 31.12.2017) beträgt 1,3 Millionen Euro. Neudrossenfeld habe damit eine pro-Kopf-Verschuldung von 353 Euro, so Hübner. Das sei deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 670 Euro. Die Sonderrücklage Wasser beträgt 108 000 Euro, die allgemeinen Rücklagen belaufen sich auf 1,4 Millionen Euro. Der Verwaltungshaushalt hat einen Umfang von 6 Millionen Euro, der Vermögenshaushalt von 2 Millionen Euro.
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben in Neudrossenfeld unverändert. Der Gemeinderat hat einstimmig dafür gestimmt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei 300/100 bleiben sollen. Die Gewerbesteuer bleibt auf dem Wert, den sie schon seit Jahrzehnten hat: 320/100. Diese Punkte waren schnell abgehandelt.
Was allerdings eine größere Diskussion mit sich brachte, waren mehrere Bauvoranfragen auf der Tagesordnung. Zunächst drehte sich die Diskussion darum, ob die Anträge nicht im Bauausschuss hätten behandelt werden sollen, statt in der öffentlichen Sitzung. Die Mitglieder entschieden sich dann jedoch mehrheitlich dafür, die Anfragen gleich zu behandeln, damit die Bürger nicht zu lange auf eine Entscheidung warten müssen. Bei einem geplanten Haus am Lerchenfeld in Pechgraben entschied das Gremium fast einstimmig (eine Enthaltung), dass der Bauherr sein Haus auch mit einer Querverschalung aus Lärchenholz - eine Holzblende an der Front des Hauses - bauen darf. Eine solche Verschalung ist eigentlich nicht vorgesehen, allerdings gibt es schon ein ähnliche gestaltetes Haus in der Nähe.
Etwas aufwändiger war die Diskussion bei einem anderen geplanten Einfamilienhaus. Es ist - entgegen der Gestaltungsvorschriften - den Plänen nach nicht mit einem fränkischen Satteldach ausgestattet, sondern mit einem recht flachen Pultdach. Allerdings gelten für Passivhäuser in Neudrossenfeld Ausnahmeregelungen, was die Gestaltung angeht. Davon will der Bauherr Gebrauch machen. Dennoch wenden einige Gemeinderäte, wie zum Beispiel Silvia Eichner, ein, dass es den umliegenden Bewohnern gegenüber unfair wäre, die bestehenden Gestaltungsvorschriften nicht durchzuhalten. Diese hätten sich schließlich auch daran gehalten. Eichner plädierte dafür, die Vorschriften auf Dauer anzupassen, damit es nicht bei jedem Bauantrag die gleichen Diskussionen gebe.
Von Seiten der Verwaltung heißt es, fränkische Satteldächer seien mit den Klimazielen der Bundesregierung nicht in Einklang zu bringen. Schließlich entschied sich das Gremium dafür, dem Bauherren mitzuteilen, dass die Pläne in der vorliegenden Form nicht genehmigt werden und bittet um Nachbesserung. Ein Kälberstall, der ebenfalls zur Abstimmung stand, wurde mit einer Gegenstimme genehmigt. In der Sitzung verlas Hübner außerdem den Brief eines Bürgers, aus dem hervorgeht, dass es im Wohngebiet Neuenreuther Straße/Am Kreuzstein häufiger zu Problemen in Bezug auf Oberflächenwasser kommt. Der Landwirt auf dem nebenliegenden Feld soll, dem Schreiben zufolge, seine Flächen so bewirtschaften, dass bei Regen Boden abgetragen wird und ins Wohngebiet fließt. Es wird gefordert, dass er einen Grünstreifen anlegt. Auch durch das Ackern quer zum Hang und weitere Maßnahmen könnte dafür gesorgt werden, dass der Boden besser auf dem Feld bleibt. Bürgermeister Harald Hübner wird mit dem Landwirt und dem Grundstückseigentümer Gespräche führen.