Naturstrom: Wir bauen Windräder in Rugendorf weiter
Autor: Stephan Tiroch
Rugendorf, Donnerstag, 27. August 2020
Der Investor für den Windpark Rugendorf geht davon aus, dass die vier Anlagen bei Gössersdorf und Eisenwind in wenigen Monaten Strom produzieren werden.
Für oder gegen den Windpark Rugendorf - das Projekt der Naturstrom AG spaltet die Dörfer. Nach jahrelangem Streit und mehreren Gerichtsprozessen wurde heuer mit dem Bau von vier Windrädern bei Gössersdorf und Eisenwind begonnen. Die Türme stehen weitgehend.
Gegen drei weitere Windräder auf der Fichtichhöhe bei Grafendobrach ist beim Verwaltungsgericht Bayreuth eine Verbandsklage des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) anhängig.
Unklares Gesetz
Die Gegner hofften, dass die am 1. August erfolgte Änderung der Bayerischen Bauordnung das Aus für den Windpark Rugendorf bedeutet. Denn der Landtag hatte den Betrieb von Windkraftanlagen genehmigt, deren Bau vor Einführung der 10-H-Regelung beantragt worden war und die bereits Strom produzieren. Rechtsunsicherheit gab es, weil andere als die genehmigten Anlagentypen verbaut worden waren.
Aber für Projekte wie in Rugendorf gibt es immer noch keine Klarheit. Über im Bau befindliche Windräder sagt der Gesetzgeber: nichts. Möglicherweise werden auch hier noch einmal die Gerichte angerufen.
Wer in dieser komplizierten Gemengelage sich bisher nicht geäußert hat, ist der Investor: die Naturstrom AG Düsseldorf, in Eggolsheim (Landkreis Forchheim) mit einer Niederlassung in Oberfranken ansässig. Jetzt gibt Vorstandsvorsitzender Thomas E. Banning eine Erklärung zu dem Rugendorfer Projekt ab.
"Klagen abgewiesen"
"Wir haben bereits 2014 Genehmigungen erhalten für den Bau und Betrieb von insgesamt sieben Windenergieanlagen in der Region. Für vier Anlagen in der Nähe der Ortschaft Gössersdorf wurden alle früheren Klagen durch die Gerichte abgewiesen und wir sind nun nach jahrelangen Verzögerungen mitten in der Errichtungsphase", so Banning.
Beim Verwaltungsgericht Bayreuth seien vor kurzem weitere Klagen durch einen Verband gegen Genehmigungen eingereicht worden. Der Kläger habe vorläufigen Rechtsschutzes beantragt, das bedeutet, dass durch das Gericht schon vor der eigentlichen Verhandlung ein Baustopp verfügt werden sollte.
"Gegen diese gleichermaßen unberechtigten wie unangemessenen Anträge haben die Landratsämter Kronach und Kulmbach sowie wir als wirtschaftlich Betroffener Rechtsmittel eingelegt", erläutert der Naturstrom-Sprecher. "Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat vor wenigen Tagen den Eilantrag gegen den Bau der drei Anlagen im Landkreis Kronach unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass sich die Klage nach einer summarischen Prüfung als unbegründet erweist. Das Gericht hat die vorliegende immissionsschutzrechtliche Genehmigung also erst einmal bekräftigt."
Allerdings könne gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof München eingelegt werden. Zudem stehe die Entscheidung im Hauptverfahren noch aus und werde auch noch dauern.
"Wir können weiterarbeiten"
"Eine endgültige juristische Klärung ist also weiter offen, aber wir können auf unserer Baustelle weiterarbeiten. Wir gehen davon aus, dass die vier Windenergieanlagen zwischen Gössersdorf und Rugendorf in wenigen Monaten am Netz sind und sauberen Ökostrom einspeisen", sagt Banning.
Er verdeutlicht, dass das Gericht in seinem Beschluss klargestellt habe, "dass unsere Genehmigung bestandskräftig ist, es also nicht mehr möglich ist, grundsätzlich gegen diese vorzugehen". Naturstrom sei berechtigt, die ursprünglich genehmigten Anlagentypen zu errichten und zu betreiben.
Technischer Fortschritt
Aber diese Anlagen werden laut Banning so, wie sie ursprünglich 2014 lieferbar und beantragt waren, nicht mehr angeboten. "Ein ganz normaler Vorgang, dass ein Hersteller im Rahmen des technischen Fortschritts seine Produkte weiterentwickelt. Weder ein Auto noch eine Küchenmaschine werden im Jahr 2020 noch so ausgeliefert, wie sie 2014 auf dem Markt waren."
Naturstrom habe solche technischen Änderungen den Landratsämtern angezeigt, und diese hätten "nach sorgfältiger Prüfung den Änderungen zugestimmt, da sie keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben". Banning: "Die Anlagen, die wir nun bauen, sind nicht höher, nicht breiter, haben keinen belastenderen Schattenwurf und sind vor allem nicht lauter, sondern im Gegenteil leiser als die genehmigten Anlagen."
Die Klägerseite nehme diese Änderungen zum Anlass, ein komplett neues Genehmigungsverfahren zu fordern, und wolle die Baustelle einstellen lassen.
Schlussfolgerung falsch
Thomas E. Banning bedauert es, dass die im Landtag beschlossene Änderung der Baugesetzgebung nicht zu einer verbesserten Rechtssicherheit für solche Anlagen geführt hat, die die Genehmigungsvoraussetzungen vor Inkrafttreten der 10-H-Regelung erfüllt hatten, sich aber noch in der Realisierungsphase befinden.
Leider, so der Naturstrom-Sprecher, sei im Gesetz nur eine Aussage zu den Anlagen getroffen worden, die bereits am Netz sind. "Was Gegner der Windenergie zu der Schlussfolgerung verleitet, dass diese Anlagen damit bewusst vom Gesetzgeber nicht mehr gewollt wären - was natürlich in keiner Weise im Gesetz so ausgedrückt wird."