Nach Faustschlag gegen Stiefsohn in den Knast
Autor: Alexander Hartmann
Kulmbach, Freitag, 24. November 2017
Ein Kulmbacher hat seinem Stiefsohn einen Faustschlag verpasst. Der 34-Jährige, der mehrfach vorbestraft ist, wandert dafür in den Knast.
Der 34-Jährige ist juristisch alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. 16 Eintragen stehen im Bundeszentralregister. Der Kulmbacher ist mehrfach einschlägig vorbestraft, saß auch wegen Körperverletzung schon im Knast. Jetzt muss er wieder ins Gefängnis. Amtsrichterin Sieglinde Tettmann verurteilte ihn am Freitag wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten.
Grundlos aggressiv geworden
Zur Handgreiflichkeit gegen den Stiefsohn war es am 13. März gekommen. Als der 16-Jährige nach Hause kam, hatte es bereits einen Streit zwischen der Mutter und deren weiteren 13-jährigen Sohn gegeben. "Ich habe schon von draußen ein Geschrei gehört", sagte der 16-Jährige im Zeugenstand. Seine Mutter habe erklärt, dass ihr Mann den kleinen Sohn und sie geschlagen habe. Grundlos sei sein Stiefvater dann auch auf ihn losgegangen, habe ihn gegen die Wand gedrückt und ihm einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt. Der Angeklagte habe ihn auch bedroht und beleidigt, so dass er schließlich zur Polizei gegangen sei und Anzeige erstattet habe.
Schädelprellung erlitten
Er habe einen Bluterguss und eine Schädelprellung erlitten und sei eine Woche krankgeschrieben gewesen, teilte der Zeuge mit, der nach dem Vorfall aus der Wohnung ausgezogen ist und seitdem bei seiner Freundin lebt.Der Angeklagte, der sich in der Verhandlung bei seinem Stiefsohn entschuldigte , ließ über seinen Rechtsanwalt Werner Brandl mitteilen, dass er die Tat einräume, sich an einen Faustschlag aber nicht erinnern könne.
Polizisten als "Idioten" beschimpft
Auch die ihm zur Last gelegte Beleidigung räumte der 34-Jährige ein. Am 27. Juni hatte er gegen Mitternacht vor einer Kneipe in der Oberen Stadt zwei Polizeibeamte mehrfach als "Idioten" beschimpft. Die Beamten erklärten vor Gericht, dass der Angeklagte ohne Anlass aggressiv geworden sei und sich nicht habe beruhigen lassen.Staatsanwältin Katja Ohnemüller forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, die mit Blick auf die vielen Vorstrafen des Kulmbachers nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Eine Geldstrafe hielt Verteidiger Werner Brandl für ausreichend. Der Kulmbacher Rechtsanwalt machte deutlich, dass es im Leben seines Mandanten eine Zäsur gegeben habe, die mit der Heirat und der Geburt seines Kindes erfolgt sei.