Nach der Disko grundlos zugeschlagen
Autor: Markus Häggberg
Kulmbach, Mittwoch, 16. April 2014
Weil sie nach einem Diskotheken-Besuch grundlos zugeschlagen hatten, standen am Mittwoch zwei Kulmbacher vor dem Lichtenfelser Amtsgericht. Sie legten ein spätes Geständnis ab und kamen so noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.
Mehrmals besahen sich Zeugen eines Gewaltvorfalls die Gesichter der beiden Kulmbacher Angeklagten im Saal 14 des Lichtenfelser Amtsgerichts. Immer mit dem gleichen Ergebnis: "Die waren es!" Wegen gefährlicher Körperverletzung sprach Richter Christoph Lehmann gegen zwei 25-Jährige mehrmonatige Haftstrafen zur Bewährung aus.
Das Provozieren einer grundlosen Auseinandersetzung nannte Staatsanwältin Susanne Heppel das, was sich am 16. September 2012 auf dem Parkplatz einer Burgkunstadter Diskothek ereignet hatte. Dort, gegen 4 Uhr morgens, erlitt ein 24-jähriger Diskobesucher beim Angriff einer Gruppe junger Männer eine Schädel- und Brustprellung sowie eine Zahnverletzung.
Ein bis zwei Minuten lang hätten drei Männer auf ihn eingeschlagen und zudem einen Freund gewürgt, so die Anklagevertreterin. Zwei aus diesem Trio stammten aus in Kulmbach. Die beiden Männer wiesen den Vorwurf von sich. Zunächst.
Bis dahin operierte das Duo in seinen Aussagen aber mit Nebelkerzen. So gab es vor, dass in jenen Morgenstunden der Geschädigte mit seinen Begleitern in ein Handgemenge mit einer anderen Gruppe Männer geraten sei. Einer von ihnen habe ein ähnlich farbiges Hemd getragen, wie er selbst, so der Kulmbacher. Vermutlich, so folgerte der Hauptangeklagte, sei er verwechselt worden und stehe nur darum vor Gericht.
Zeugen "definitiv sicher"
Immer wieder hielt Richter Christoph Lehmann Zeugen des Vorfalls diese Variante vor, immer wieder forderte er sie auf, sich die Gesichter der beiden Beschuldigten genau anzusehen. Und immer wieder kamen die Zeugen zu eindeutigen Ergebnissen, derer sie sich "definitiv sicher" waren. Es habe keinen anderen ähnlichen Schläger gegeben.
"Die Gesichter sind mir in Erinnerung geblieben", ließ auch das Opfer wissen. Auch dessen Freundin erinnerte sich detailliert an den damaligen Vorfall. Der habe damit begonnen, dass ihr Freund von einer Gruppe von Männern gefragt wurde, ob er nicht eine Barriere für 20 Euro hochheben könne. Als der Angesprochene verweigerte, sei ihm provozierend gesagt worden, dass doch seine Mutter auf dieses Geld angewiesen sei. Als keine Reaktion erfolgte, habe ihm jemand aus der Gruppe auf den Kopf geschlagen.
Nach einer weiterer für ihn negativen Zeugenaussage nahm sich der Hauptangeklagte eine Mahnung Lehmanns zu Herzen, wonach ein Geständnis von Vorteil bei der Strafzumessung wäre. "Sie haben sich in den letzten Jahren zu einer Fachkraft für Körperverletzungen entwickelt", so ein richterlicher Vorhalt.
Auch der zweite Angeschuldigte räumte am Ende des Verfahrens seine Verfehlung ein. Gegen ihn erging eine achtmonatige Haftstrafe zur Bewährung, sein Kompagnon erhielt gar ein Jahr auf Bewährung. Beiden müssen zudem eine Geldauflage von 1000 Euro zahlen und an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen.