Nach Beißvorfall in Kulmbach: Prozesse, Emotionen, Vorwürfe
Autor: Stephan Tiroch
Ziegelhütten, Mittwoch, 13. März 2019
Das Verfahren gegen den Halter von zwei Rottweilern, die in Ziegelhütten einen Buben gebissen und schwer verletzt haben, zieht Kreise.
Was vor zwei Jahren in Ziegelhütten passierte, ist unstrittig: Zwei Rottweiler gelangten durch ein Tor, das nicht hätten offen sein dürfen, auf die Straße und verfolgten einen neunjährigen Schüler, der an jenem Samstag im Mai zufällig dort vorbeilief. Die Hunde bissen mehrmals zu und verletzten den Buben schwer. Unter anderem erlitt er eine 15 Zentimeter lange Skalpierungsverletzung am Kopf. Zum Schluss lagen die beiden 50-Kilo-Rüden auf dem blutenden und schreienden Kind.
Vorhersehbar und vermeidbar
Gestritten wird vor dem Amtsgericht Kulmbach, ob der 57-jährige Hundehalter dafür verantwortlich gemacht werden kann. Ja, meint Staatsanwalt Jochen Götz. Der Vorfall sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen. Die Anklage lautet auf fahrlässige Körperverletzung.
Nein, sagt Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall. Die Verteidigung spricht von einem bedauerlichen Unfall, den der Angeklagte nicht verursacht habe.
Zeuge: Hunde büxten aus
Dessen Schwiegervater hatte vor Gericht erklärt, dass die Hunde von der Frau des Angeklagten ins Haus gebracht worden seien, bevor diese mit dem Auto wegfuhr und das Gartentor offen ließ. Offenbar sei es den Hunden gelungen, so der Zeuge, durch die nicht abgeschlossene Haustür auszubüxen.
Am Mittwoch wurde wieder lang verhandelt. Die Wahrheitsfindung ist nicht einfach, denn dem Angeklagten muss seine Schuld nachgewiesen werden. Nachdem das Gericht am ersten Prozesstag zehn Zeugen gehört hatte, waren es diesmal vier.
Ob man der Wahrheit näherkam? Jedenfalls wurde deutlich, dass der Angeklagte eine Reihe von Prozessen führt. Vor einem Zivilgericht wurde laut Verteidiger ein Schmerzensgeld an den Buben bezahlt. Aber vor allem mit der Stadt Kulmbach liegt der Mann im Clinch, die gegen ihn ein lebenslanges Hundehaltungsverbot ausgesprochen und wegen seiner Unzuverlässigkeit die Beschlagnahme von "Max" und "Alfons" angeordnet hatte. Dagegen klagt er vor dem Verwaltungsgericht.
Vorwürfe an die Stadt
Anwalt Schmidtgall zufolge ist sein Mandant von der Stadt mit Zwangsgeldbescheiden bombardiert worden. Einer Mitarbeiterin der Behörde warf er gestern vor, von Anfang an die Wegnahme der Rottweiler beabsichtigt zu haben. "Er hatte keine Chance, die Hunde zu behalten."