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Stadtsteinach: Radfahrer auf "Monster-Bike" gestoppt - mit über 80 km/h unterwegs


Autor: Redaktion

Presseck, Donnerstag, 12. August 2021

Akkus in der Gepäcktasche, Ersatzmotor statt Bremse: Ein 40-Jähriger aus dem Kreis Kulmbach hatte sein Fahrrad mehrfach frisiert. Sein Pech, dass er ausgerechnet einen Polizisten überholte.
Gleich mehrfach frisiert hatte ein 40-Jähriger sein S-Pedelec. Die Polizei stellte das "Monster-Bike" sicher.


Einem radsportlich sehr versierten Beamten der Stadtsteinacher Polizei ist auf seinem Weg mit dem Rennrad zur Arbeit wiederholt der Fahrer eines Mountainbikes auf, der ihn von der Geschwindigkeit her immer wieder auf den zweiten Platz verwies. Das kam dem Polizisten spanisch vor.

Am Donnerstagmorgen (12.08.2021) gelang es einer Streifenbesatzung der Stadtsteinacher Polizei, den 40-Jährigen aus dem Landkreis mit seinem "Fahrrad" in der Helmbrechtser Straße anzuhalten.

Polizei zieht "Monster-Bike" aus dem Verkehr: Motor statt Bremse

Obwohl die Beamten schon einiges in ihrer Laufbahn gesehen hatten, verschlug es ihnen beim Anblick des Bikes kurzzeitig den Atem. Der Mann, der ohne passenden Helm unterwegs war, hatte das Fahrzeug durch verschiedenen Anbauten, einen zusätzlichen Motor an der Nabe des Vorderrades und drei zusätzlichen Akkus in den Packtaschen frisiert.

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Das eigentlich als S-Pedelec verkaufte Gefährt erreichte durch das Tuning Geschwindigkeiten von über 60 Stundenkilometer. Laut Tacho ist der Mann mit dem Drahtesel zeitweise sogar über 80 gefahren.

Bei der ersten Inaugenscheinnahme stellten die Ordnungshüter zudem fest, dass die Vorderbremse nicht funktionierte. Dies konnte sie auch nicht, weil sie dem Antriebsmotor in der Vorderradnabe weichen musste.

Getuntes Pedelec: Ermittlungen gegen 40-Jährigen eingeleitet

Die Polizisten unterbanden natürlich die Weiterfahrt mit dem komplett verkehrsunsicheren Gefährt und stellten es auch gleich sicher. Den 40-Jährigen erwartet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Zulassung und Versicherungsschutz sowie wegen diverser Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Ob das Gefährt später wieder an den Beschuldigten herausgegeben wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft in Bayreuth.