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Mit Leasingverträgen halbe Million ergaunert?


Autor: Alexander Hartmann

Kulmbach, Freitag, 01. Februar 2013

Ein Geschäftsmann aus dem Landkreis Kulmbach soll mit Leasingverträgen mehrere Gesellschaften um insgesamt 520.000 Euro geprellt haben. Wegen schweren Betrugs in 82 Fällen muss er sich vor dem Landgericht Bayreuth verantworten.
Der Geschäftsmann aus dem Landkreis Kulmbach wird vorgeworfen, vor allem mit Leasingverträgen über Kopiersysteme einen Schaden von über 500 000 Euro verursacht zu haben. Foto: Alexander Hartmann


Er ist wegen schweren Betrugs in 82 Fällen angeklagt, soll mehrere Firmen um insgesamt 520 000 Euro geprellt haben. Ein 51-jähriger Kaufmann aus dem Landkreis Kulmbach, der sich vor der großen Strafkammer des Bayreuther Landgerichts verantworten muss. Der Angeklagte, dem eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren droht, gibt sich bis dato als Unschuldslamm, auch wenn ihn Geschäftspartner, die als Zeugen aussagen, schwer belasten.

Lange Anklageschrift

Die Liste der Straftaten ist immens - die Anklageschrift umfasst 33 Seiten. Dabei war die ursprüngliche Geschäftsidee durchaus legal. Das inzwischen insolvente Unternehmen des Mannes hat Kunden Leasingverträge über Kopiersysteme mit Leasinggesellschaften vermittelt.

Anschließend stellte der Angeklagte die Kopierer beim Kunden auf, nahm sie in Betrieb und stellte die Geräte der Leasinggesellschaft in Rechnung, von der er den Kaufpreis erhielt.

2006 ging es los

Ab 2006, so Staatsanwältin Sandra Staade, habe der Angeklagte seine Gewinne erhöhen wollen. Er habe den Leasinggesellschaften Kopiergeräte in Rechnung gestellt, ohne die Geräte auszuliefern. Die dreiste Masche habe er mit Bestandskunden ausgeübt, die bereits ein Kopiersystem geleast hatten. Diesen gegenüber habe er in der Regel angegeben, dass ein neuer Leasingvertrag abzuschließen sei, weil der bestehende zu teuer oder nicht zu halten sei. Er hat laut Staatsanwaltschaft versprochen, den alten Vertrag abzulösen oder den Kunden die restlichen Raten bis zum Ende der Laufzeit zu erstatten. Die so getäuschten Kunden hätten daraufhin einen neuen Vertrag abgeschlossen, den der Angeklagte bei der Leasinggesellschaft eingereicht habe. Dieser habe er vorgetäuscht, er hätte beim Kunden ein neues Kopiersystem aufgestellt. Die Gesellschaft hätten in der Annahme, sie wären Eigentümer eines neuen Kopiersystems, den Preis ausgezahlt.

Seniorenheim geprellt?

ie Zeugen, die gestern aussagten, untermauerten die Anklageschrift. So auch die Leiterin eines Seniorenheims, das mit der Firma des 51-Jährigen eine lange Geschäftsbeziehung gepflegt hat. Anfangs habe es keine Probleme gegeben, sagte die Zeugin. Dann habe der Angeklagte ein neues Leasingangebot unterbreitet und erklärt, er werde den alten Vertrag ablösen. Das Seniorenheim habe in der Folge aber Leasingraten für beide Verträge gezahlt. Zunächst habe der Angeklagte den Fehlbetrag mit Verrechnungsschecks ausgeglichen. Diese seien dann aber ausgeblieben. Als kein Geld mehr geflossen sei, sei sie erstmals hellhörig geworden, sagte die Heimleiterin.

Angeklagter sieht keine Schuld

2011 habe sie dann auf Drängen des Angeklagten einen neuen Leasingvertrag abgeschlossen. Einen neuen Kopierer habe sie aber nie gesehen. Er habe das Gerät im Seniorenheim aufgestellt, versicherte indes der Angeklagte, sprach später dann aber von einem offensichtlichen Fehler. "Das ist kein Fehler, das ist Betrug", stellte Staatsanwältin Sandra Staade fest.

Auch ein Hotelier gehörte zu den Opfern. Er habe dem 51-Jährigen blind vertraut, sich auch nicht sonderlich darüber gewundert, dass er innerhalb weniger Tage zwei Verträge zur Unterschrift vorgelegt bekommen habe. Der Angeklagte habe ihm gegenüber erklärt, dass es zu einer Vertragsänderung gekommen sei. Dass er mit der Unterschrift unter den zweiten Vertrag einen zweiten Kopierer bestellt hat, habe er nicht erkannt, so der Hotelier, der angab, auch nie ein zweites Gerät erhalten zu haben.

Auch in diesem Fall beteuerte der Kaufmann, den Kopierer im Hotel aufgestellt zu haben. "Das wäre schon der zweite Zeuge, der uns anlügt", sagte Staatsanwältin Staade.

Richter ermahnt 51-Jährigen

Auch Richter Alois Meixner forderte den Angeklagten auf, mit der Wahrheit herauszurücken: "Je eher Sie die Kurve kriegen, desto besser ist das für Sie."

Doch der 51-Jährige konnte sich zu keinem Geständnis durchringen. Auch nicht, nachdem zwei Architekten erklärt hatten, dass auch sie auf den Angeklagten hereingefallen sind. Dieser habe sie angerufen und erklärt, er könne den bestehenden Leasingvertrag jetzt zu günstigeren Bedingungen anbieten. Mit der Unterschrift, die der 51-Jährige eingefordert habe, hätten sie nicht wissentlich aber einen zweiten Kopierer bestellt, den sie nicht gebraucht und auch nie gesehen hätten. "Dass da etwas falsch gelaufen ist, haben wir erst gemerkt, als wir einen Anruf von der Polizei bekommen haben," stellten beide fest.

Die Verhandlung der großen Strafkammer gegen den 51-Jährigen, dem auch weitere Betrugsvergehen und ein unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen werden, wird am kommenden Mittwoch um 9 Uhr fortgesetzt.