Druckartikel: Mildes Urteil für Rentner der Jagd auf Elstern machte

Mildes Urteil für Rentner der Jagd auf Elstern machte


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 01. Oktober 2015

Auch auf die Katze des Nachbarn schoss der 70-Jährige aus dem Landkreis. Er wurde am Donnerstag wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Auf sie hatte es der 70-jährige Rentner aus dem Landkreis abgesehen: Elstern sind seiner Meinung nach die "Ratten der Lüfte". Symbolbild: Sören Stache/dpa


Weil er auf Elstern und Katzen in seinem Garten mit dem Luftgewehr geschossen hatte, wurde ein Rentner aus dem Landkreis gestern vom Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Vor Gericht gab der 70 Jahre alte Mann lediglich einen Schuss auf eine Elster zu, er will den Vogel aber nicht getroffen haben. Den Schuss auf eine Katze stritt er ab. Er wurde aber durch ein Gutachten des Landeskriminalamtes überführt.

Als Motiv für den Schuss auf die Elster nannte der Angeklagte den Schutz der Singvögel. Er habe Nistkästen in seinem Garten angebracht, die hätten mehrere Elstern ins Visier genommen, ein Jungvogel soll sogar schon zu Schaden gekommen sein. Elstern seien die Ratten der Lüfte sagte der Rentner. Bestätigt sah er sich dadurch, dass angeblich auch Förster auf Elstern schießen würden, um Singvögel zu retten.

Eine Nachbarin, die gerade Kirschen erntete, hatte zunächst den Schuss gehört und unmittelbar danach den Nachbarn mit dem Luftgewehr in der Hand gesehen. Die Nachbarin will auch gesehen habe, wie der Vogel zu Boden trudelte. Ob die Elster den Schuss überlebt hat, ist nicht klar. Sicher ist, dass ein weiterer Nachbar 14 Tage später eine tote Elster in einer Hecke fand. Jedenfalls verständigte die Nachbarin sofort die Polizei.

Mit dem Schuss auf die Katze will der Angeklagte dagegen gar nichts zu tun haben. Zwar soll er Tage zuvor noch gegen einen weiteren Nachbarn gedroht haben, die Katzen zu erschießen, doch so richtig ernst genommen habe das niemand. Irgendwann hatte dann gerade dieser Nachbar die Schussverletzung an seiner Katze festgestellt.

Einer tierärztlichen Behandlung folgte eine Operation, bei der auch das Projektil entfernt wurde. Die Polizisten schickten es an das Landeskriminalamt. Dort untersuchten es Spezialisten zusammen mit dem inzwischen beschlagnahmten Luftgewehr und kamen zu dem Ergebnis, dass das Projektil nur aus dem Gewehr des Angeklagten stammen konnte. Alles andere schlossen die Ermittler aus. Das Motiv ist offensichtlich auch hier die Tatsache, dass die Katzen Jagd auf die Singvögel gemacht hatten.

Vor Gericht redete sich der Angeklagte regelrecht in Rage und sprach von dubiosen Ermittlungen und dubiosen Beweisen. Die Polizei habe ihm angeblich versichert, dass es zu keinem Verfahren komme, wenn er das Luftgewehr abgebe, dieses Versprechen hätten die Beamten gebrochen. Außerdem seien die Beamten ohne Durchsuchungsbeschluss einfach in sein Haus eingedrungen.

Offen gab der Mann dagegen zu, dass er und seine Frau früher öfter mal als Hobby auf Schießscheiben und leere Bierdosen geschossen hätten, schließlich habe er sogar eine militärische Vorausbildung abgeleistet.

Richterin Sieglinde Tettmann ging in beiden Fällen von einer Spontantat aus, deshalb fiel ihr Urteil auch etwas milder aus als die Forderungen der Staatsanwaltschaft.