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Mietstreit: Thomas Weiß zieht vors OLG


Autor: Stephan Tiroch

Kulmbach, Samstag, 13. Sept. 2008

Das Landgericht Bayreuth weist die Klage des Kulmbacher Metzgermeisters auf Rückzahlung von 156 000 Euro ab.
Welche Miete ist für das Firmengebäude in der Langgasse 17 (links) gerechtfertigt? Darüber streitet der Kulmbacher Metzgermeister Thomas Weiß mit seinem Vermieter vor Gericht. Foto: Archiv


Im Mietstreit um das Gebäude in der Langgasse 17 hat Metzgermeister Thomas Weiß in erster Instanz vor dem Landgericht Bayreuth verloren. Auf Anfrage von infranken.de teilte Landgerichtsvizepräsident Dr. Jörn Bernreuther mit, dass die Klage von der 2. Zivilkammer abgewiesen worden ist. Der Geschäftsführer der Weiß GmbH kündigte an, dass er nicht aufgeben will und zum Oberlandesgericht Bamberg in Berufung gehen wird.

Zur Vorgeschichte: Die damalige Weiß KG hat ihr Firmen gebäude in der Langgasse 1997 zur Rettung des Unternehmens an einen privaten Investor - Adresse: Ammersee - verkauft, um es anschließend wieder zu mieten und durch die Miet zahlungen zurückzuerwerben.

Bei der Klage, so Dr. Bernreuther, sei es der Weiß GmbH darum gegangen, nach ihrer Ansicht überhöhte Mietzahlungen aus den Jahren 2002 und 2003 zurückerstattet zu bekommen.

Dabei habe die Klägerin eine Gesamtsumme von 156 000 Euro geltend gemacht. Unter anderem sei das Argument ins Feld geführt worden, dass die Nutzfläche nicht 966, sondern nur 726 Quadratmeter betrage. Von Klägerseite sei vorgetragen worden, dass somit die Geschäftsgrundlage entfallen ist.

Rückwirkend ohne Folgen

Dr. Bernreuther zufolge habe der zuständige Richter Dr. Peter Tettmann die Klage "in allen Punkten als unbegründet" abgewiesen. Es liege ein so genannter gemeinsamer Kalkulationsirrtum vor, der nur Änderungen für die Zukunft zulässt, aber rückwirkend keine Auswirkungen hat.

Die zweite Möglichkeit, aufgrund der reduzierten Nutz fläche für die Jahre 2002 und 2003 Geld zu bekommen, scheide ebenfalls aus, erläuterte der Landgerichtsvizepräsident. Dafür hätte ein vorvertragliches Verschulden des Vermieters vorliegen müssen. Dies sei aber nicht der Fall, da die Fläche von einem Architekten berechnet wurde, den die damalige Weiß KG, die Rechtsvorgängerin der Klägerin, beauftragt hatte. Überdies sei die nun von einem zweiten Gutachter reduzierte Quadratmeterzahl nicht entscheidend, da im Generalmietvertrag ein Pauschalpreis für das Objekt vereinbart wurde.

"Völlig überrascht" von der Entscheidung ist Thomas Weiß. "Es verwundert mich schon sehr, nachdem der Richter selbst angeregt hat, die Monatsmiete um 3000 Euro zu mindern, und auf den desolaten Immobilienmarkt in Kulmbach hingewiesen hat", sagte er gegenüber der BR. Die jetzige Situation sei nicht akzeptabel, so dass er Berufung gegen das Urteil einlegen wird. "Ich habe einen Mietvertrag ohne Kündigungsrecht und ohne Ankaufsrecht für die Immobilie. Enden würde der Mietvertrag erst, wenn ich unter der Erde liege oder die Firma vorher kaputt gemacht worden ist", schimpfte Weiß.

Altlast aus der Insolvenz

Er habe, so der Kläger, die Vereinbarung mit dem Investor als Altlast aus der Insolvenz der Weiß KG übernehmen müssen: "Ich kann gar nichts dafür, habe aber in zehn Jahren schon über 1,6 Millionen Euro an den Vermieter bezahlt. Das ist das Doppelte des Gebäudeschätz werts." Den Verkauf habe der damalige Direktor der Kulmbacher Bank, Jürgen Rötche, eingefädelt. "Seine Empfehlung war, gelinde gesagt, nicht nachvollziehbar", kritisierte Weiß.

Wie der Mietstreit ausgeht, wird also das Oberlandesgericht Bamberg zu entscheiden haben.