Mannsflurer Hühner: Jetzt entscheidet das Gericht
Autor: Alexander Hartmann
Kulmbach, Dienstag, 17. Oktober 2017
Drei Gegner des geplanten Hühnerstall-Baus in Mannsflur haben am Verwaltungsgericht Bayreuth Klagen eingereicht.
Jetzt befassen sich Richter mit dem Bau des Bio-Legehennenstalls im Marktleugaster Ortsteil Mannsflur. Der Kulmbacher Rechtsanwalt Stefan Kollerer, der mehrere Anwohner vertritt, hat drei Klagen und Eilverfahren am Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht, mit dem Ziel, die Bauarbeiten zu stoppen.
Teilgenehmigung
Wie berichtet, hat das Landratsamt Kulmbach dem Landwirt Haas im September eine Teilbaugenehmigung erteilt. Diese bezieht sich zunächst auf den Erdaushub, die Fundamentierung und die Rohbauarbeiten. Die Beseitigung des Niederschlagswassers muss noch geklärt werden. Haas hatte mit den Erdarbeiten schon vorher begonnen.
Fehler im Gutachten?
Die nun eingereichten Klagen und Eilverfahren richten sich gegen den Freistaat Bayern beziehungsweise das Landratsamt Kulmbach als Genehmigungsbehörde. Die Behörde stütze sich, so Kollerer, in der Baugenehmigung insbesondere auf ein immissionsschutzrechtliches Gutachten der "hoock farny ingenieure" vom 24. Mai , das in einigen Punkten nicht frei von sachlichen Fehlern und als Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung nicht geeignet sei. Das habe ein Privatgutachten ergeben, das ein Sachverständiger für Immissionsschutz im Auftrag der Kläger verfasst habe.
Kein Rücksichtnahme
Laut Kollerer wird mit der erteilten Baugenehmigung gegen das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme und gegen die maßgeblichen Abstandsempfehlungen verstoßen. Die nun eingereichten Klagen hätten das Ziel, dass die Baugenehmigung wieder aufgehoben wird.
Das sagt das Landratsamt
Das Kulmbacher Landratsamt hatte schon Mitte September erklärt, dass ein unabhängiger Gutachter mit einer Expertise beauftragt worden sei, derzufolge das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Unter anderem sei der Antragsteller gegenüber der ursprünglichen Planung von 150 auf 230 Meter von der Wohnbebauung weggerückt - weit mehr als gesetzlich vorgegeben sei. Das Gutachten widerspreche auch den von der Bürgerinitiative geäußerten Befürchtungen in Bezug auf Bio-Aerosole und Geruchsbelästigung."Wir werden eine Stellungnahme zu den Einwänden des Klägers abgeben. Natürlich werden dazu auch unsere Umweltschutz-Ingenieure hören", betonte gestern die Juristin des Landratsamts, Kathrin Limmer. Für den Eilantrag bestehe eine Frist von zehn Tagen, deshalb werde die Stellungnahme des Landratsamts wohl noch in dieser Woche erfolgen. "Wir gehen davon aus - und werden dabei auch bleiben - , dass das Gutachten keine sachlichen Fehler hat und schlüssig ist. Sonst hätten wir keine Teilbaugenehmigung erlassen."