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Mann droht Familie "abzustechen": Geldstrafe


Autor: Alexander Hartmann

Kulmbach, Freitag, 25. Januar 2013

Ein Streit in einem Mehrfamilienhaus im Landkreis Kulmbach ist im Mai 2012 eskaliert: Ein 39-Jähriger hat eine 20-jährige Nachbarin dabei mit den Worten "Ich hole ein Messer, um dich und deine Familie abzustechen" bedroht. Zudem, so wurde in der gestrigen Hauptverhandlung deutlich, hat er der Frau eine Ohrfeige verpasst.
Ein Nachbarschaftsstreit endete vor Gericht. Foto: David Ebener/dpa


Der Mann erklärte, provoziert worden zu sein. Ob er provoziert worden ist, konnte nicht geklärt werden. Während der Angeklagte keine Angaben machte, erklärten dessen Frau und eine weitere Mitbewohnerin, dass die 20-Jährige den 39-Jährigen beschimpft habe, was die 20-Jährige und ihr damaliger Freund jedoch dementierten.

Schlag ins Gesicht

Sie habe mit ihrem Freund an einem Sonntagnachmittag Fernsehen geschaut, sagte die 20-Jährige. Weil es draußen zu laut gewesen sei, habe sie das Fenster zugemacht. Dann habe der Angeklagte gegen die Tür geschlagen und geklingelt. Als sie die Wohnungstür geöffnet habe, habe der 39-Jährige die Drohung ausgestoßen und ihr ins Gesicht geschlagen. "Ich wusste gar nicht, was los ist", sagte das Opfer. Wie die junge Frau angab, hatte sie nach der Morddrohung Angst vor dem Mann.

Inzwischen sei sie aus dem Mehrfamilienwohnhaus ausgezogen.

Der Streit im Hausgang

Die Frau des Angeklagten und eine Mitbewohnerin, die an jenem Nachmittag im Garten saßen, erklärten, dass sie bei geöffnetem Fenster aus der Wohnung der 20-Jährigen eine Beleidigung gehört hätten, die nur die junge Frau geäußert haben könne. Daraufhin sei es im Haus zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Welche Worte da gefallen sind, hätten sie sie aber nicht mitbekommen.
Ob der 39-Jährige provoziert worden ist oder nicht: Für Staatsanwalt Martin Wiesinger stand so oder so fest, dass der mehrfach vorbestrafte Mann wegen Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt werden müsse. Wiesinger forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 20 Euro. Dass sein Mandant provoziert worden sei, stellte Verteidiger Ralph Pittroff fest. Pittroff, der mitteilte, dass gegen den 39-Jährigen noch ein weiteres Gerichtsverfahren anhängig ist, hielt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 20 Euro für angemessen.

Das Urteil

60 Tagessätze zu 20 Euro verhängte Richterin Sieglinde Tettmann. Tettmann hat, wie sie in der Urteilsbegründung deutlich machte, keinen Zweifel daran, dass sich der Nachbarschaftsstreit so abgespielt hat, wie ihn die 20-Jährige und ihr Freund geschildert haben.