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Lichtenfelserin leistet sich in Kulmbach ein ganz starkes Stück


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 28. Dezember 2017

Eine 39-Jährige aus dem Kreis Lichtenfels nahm ihre strafunmündige Tochter zum Ladendiebstahl nach Kulmbach mit.
Jede Menge Kosmetika ließ eine 39-Jährige aus dem Kreis Lichtenfels in einem Kulmbacher Verbrauchermarkt mitgehen. Zum Diebstahl nahm sie ihre strafunmündige Tochter mit. Symbolfoto: dpa/Katharina Heimeier


Wegen eines ganz besonders dreisten Ladendiebstahls hat das Amtsgericht Kulmbach eine 39 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Lichtenfels zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Die Frau hatte bei ihrer Diebestour durch einen Verbrauchermarkt in der Kulmbacher Innenstadt nicht nur ihre 13 Jahre alte und damit strafunmündige Tochter dabei, das Kind hatte auch selbst Ware eingesteckt.

Die beiden hätten ganz professionell agiert und sich beispielsweise gegenseitig abgesichert, berichtete der Ladendetektiv, der das Ganze auffliegen ließ. "Meine persönliche Meinung ist, das war nicht zum ersten Mal", sagte der Zeuge. Die gesamten Umstände würden eindeutig dagegen sprechen.


"Das erste und letzte Mal"


Die Frau beteuerte dagegen, dass dies "das erste und letzte Mal" gewesen sei. Das konnte allerdings so nicht stimmen, denn bereits 2014 bekam sie einen Strafbefehl wegen Ladendiebstahls. Damals hatte sie in Burgkunstadt ein T-Shirt im Wert von 9,99 Euro mitgehen lassen. Diesmal waren es einige Packungen Wurst und jede Menge Kosmetika im Gesamtwert von knapp 52 Euro, die in den Taschen der Frau und ihrer Tochter sichergestellt werden konnten.

Die Sache mit der Tochter nahm Richterin Sieglinde Tettmann der Angeklagten besonders übel. "Sie sind ihrer Verantwortung als Mutter damit in keiner Weise gerecht geworden", sagte die Richterin. Was solle aus dem Kind werden, wenn es mit Unterstützung der Mutter zum Klauen gehen müsse, so Tettmann. Sie gab auch zu bedenken, dass die Tochter bei einem nochmaligen Vorfall vor den Jugendrichter muss, weil sie mittlerweile 14 Jahre alt ist.


Richterin: "Das geht ja gar nicht"


Außerdem wäre dann auch das Jugendamt auf den Plan gerufen, um zu sehen, ob die Mutter überhaupt noch ihrem Erziehungsauftrag nachkommen könne. Tettmann: "Ein Diebstahl mit der Tochter zusammen, das geht gar nicht."

Die Angeklagte selbst sprach von vielerlei Problemen, die sich aufgestaut hätten und versuchte damit den Diebstahl zu begründen. Das Geld hätte sie schon gehabt, so die Hartz-IV-Empfängerin. Sie bestritt allerdings heftig, dass der Diebstahl geplant und abgesprochen gewesen sei. "Wir haben nicht organisiert gearbeitet", sagte sie und widersprach damit den Angaben des Detektivs. Auch dass dieser das Kind angeschrien habe, fand die Frau nicht ganz in Ordnung.


"Ein ganz schön starkes Stück"


Eine leicht höhere Geldstrafe von 800 Euro hatte zuvor der Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Auch der Anklagevertreter nannte es ein "ganz schön starkes Stück", die eigene Tochter mit reinzuziehen und sich damit der Hilfe eines schuldunfähigen Kindes zu bedienen.

Wenn Tettmann mit 700 Euro (70 Tagessätze zu je zehn Euro) leicht darunter blieb, dann auch deshalb, weil sich die Frau entschuldigt hatte, die Taten einräumte und die gestohlene Ware größtenteils wieder dem Verkauf zugeführt werden konnte. Neben der Strafe musste die Frau bereits eine Fangprämie von fast 150 Euro begleichen. An ihr bleiben außerdem die Kosten des Verfahrens hängen.