Landkreis Kulmbach lockert Corona-Vorschriften
Autor: Alexander Müller
Kulmbach, Montag, 25. Januar 2021
Der Landkreis Kulmbach lockert aufgrund sinkender Infektionszahlen Vorgaben, die er im Zusammenhang mit Corona erlassen hat. Die 15-Kilometer-Regel fällt allerdings noch nicht.
Corona - was ist aktuell erlaubt, was noch verboten? - Angesichts sich immer wieder ändernder Infektionszahlen ändern sich auch immer wieder Vorschriften, insbesondere diejenigen, die die Landkreis erlassen.
Mit Beginn des Montags (25. Januar) ist die Gültigkeitsdauer einer Allgemeinverfügung abgelaufen, die der Landkreis Kulmbach am 10. Januar erlassen hatte. Grund dafür war seinerzeit, dass der Sieben-Tages-Inzidenzwert auf über 300 gestiegen war. Dies wiederum lag vor allem am Ausbruchsgeschehen in drei Seniorenheimen im Landkreis Kulmbach.
Inzwischen ist der Sieben-Tages-Inzidenzwert auf 141,13 (Stand: 24. Januar, 13 Uhr) gesunken. Daher wurde die Gültigkeitsdauer der Allgemeinverfügung nicht verlängert, sie lief nach 14 Tagen wie vorgesehen aus.
Was war in der Allgemeinverfügung vom 10. Januar festgelegt?
Festgelegt wurde, dass es kein triftiger Grund mehr war, die Wohnung zu verlassen, weil man einen anderen Hausstand besuchen wollte oder mit einer nicht zum eigenen Hausstand gehörenden Person Sport treiben oder sich an der frischen Luft bewegen wollte.
Diese Beschränkung wurde allerdings in einer weiteren Verfügung mit Wirkung zum 16. Januar wieder aufgehoben, weil damals bereits der Inzidenzwert wieder sank.
Weiter gegolten hatte aber bis einschließlich Sonntag (24. Januar), dass Versammlungen im Sinne des bayerischen Versammlungsgesetzes in geschlossenen Räumen untersagt waren und dass Versammlungen unter freiem Himmel nur mit höchstens zehn Teilnehmern zugelassen waren.
Außerdem war festgelegt, dass für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen dann im Grunde ein Besuchsverbot galt, sobald bei einem Bewohner/Patienten oder bei Beschäftigten eine Corona-Infektion nachgewiesen war. Zudem durften Besuche in solchen Einrichtungen nur 30 Minuten dauern, sie waren auch nur außerhalb der Bewohnerzimmer gestattet. Schließlich war festgelegt, dass Bewohner/Patienten, die länger als drei Stunden abwesend waren, zwingend vor Wiederaufnahme getestet und zunächst räumlich isoliert werden mussten.
Überdies wurden die Pandemiebeauftragten der Einrichtungen ausdrücklich verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Tests zu organisieren, zu kontrollieren und zu dokumentieren. Für Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten war festgelegt, dass sie sich regelmäßig auf Corona testen lassen mussten.
Mit Ablauf der Allgemeinverfügung vom 10. Januar gilt auch im Landkreis Kulmbach ab jetzt wieder ausschließlich die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Das heißt, die allgemeine Ausgangsbeschränkung (erlaubt sind unter anderem der Besuch eines anderen Hausstands oder Sport im Freien), die nächtliche Ausgangsbeschränkung (zwischen 21 und 5 Uhr) und die Kontaktbeschränkung (eigener Hausstand plus eine weitere Person) dauern damit weiter an.
Eine weitere Allgemeinverfügung vom 14. Januar hat die Verfügung vom 23.12.2020 verlängert. Sie regelt die Flächen, auf denen im Innenstadtgebiet Kulmbachs Masken getragen werden müssen. Sie gilt aktuell bis 30. Januar.
Nicht betroffen von den aktuellen Änderungen ist die Regel, wonach Landkreise, in denen der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 200 überschritten ist, die 15-Kilometer-Regel einführen müssen, wonach touristische Tagesausflüge über diesen Radius hinaus untersagt sind. Damit diese Regel endet, muss der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises sieben Tage in Folge die 200 wieder unterschreiten. Aktuell wäre dies im Landkreis Kulmbach am Mittwoch (27. Januar) der Fall.
Stadt und Landkreis Hof haben die 200er-Marke schon am Freitag (22. Januar) unterschritten, in den umliegenden Landkreisen Bayreuth, Kronach und Lichtenfels gilt dagegen aktuell die 15-Kilometer-Regel aktuell noch, ebenso in Coburg und Wunsiedel.