Kulmbacherin erhält Kontoauszüge eines Fremden zugeschickt
Autor: Sonny Adam
Kulmbach, Donnerstag, 05. Januar 2017
Die Sparkasse Kulmbach-Kronach schickt einer Kulmbacherin fremde Kontoauszüge zu - und entschuldigt sich für "Einzelfall".
Noch sichtlich geschockt hält die Kulmbacherin Gaby Popp die Bankauszüge ihrer 90-jährigen Mutter in den Händen. Um als Betreuerin die jährliche Aufstellung zusammenstellen zu können, hatte sie die Kontobewegungen bei der Sparkasse Kulmbach-Kronach angefordert.
Stein vom Herzen gefallen
Doch als sie den Umschlag öffnete, erschrak sie, "weil ich zwei Seiten mit Namen in Händen hielt, die ich nicht kannte, und mit Zahlungen, die meine Mutter garantiert nicht getätigt hatte", sagt Gaby Popp.
Bei genauerem Hinsehen sei ihr dann aufgefallen, dass unter die Daten der Mutter auch eine Doppelseite eines völlig fremden Kontos geraten war. "Als ich gemerkt habe, dass offensichtlich die falschen Auszüge an mich verschickt worden waren, ist mir schon ein Stein vom Herzen gefallen. Denn im ersten Moment hatte ich natürlich gedacht, jemand anderes habe sich vom Konto meiner Mutter bedient", sagt Gaby Popp.
Ein seltsames Gefühl bleibt
Doch auch nachdem sie realisiert habe, dass es sich um eine Panne gehandelt haben muss, sei ein seltsames Gefühl geblieben, so die Kulmbacherin. "Solche Kontodaten sind ja sehr sensibel. So etwas darf nicht passieren", sagt sie. Sogar der Name des Bankmitarbeiters, der die falschen Daten weitergegeben hat, sei auf dem Auszug vermerkt.
Der Pressesprecher der Sparkasse Kulmbach-Kronach, Markus Lieb, räumt ein, dass es sich um "menschliches Versagen" gehandelt habe. "Das tut uns furchtbar leid. Es ist passiert, so etwas darf aber nicht passieren", sagt Lieb.
"Wir nehmen das Thema Datenschutz nicht nur aus gesetzlicher Verpflichtung heraus sehr ernst. Uns ist bewusst, dass das Vertrauen und die Diskretion unseren Kunden gegenüber die Grundlage einer guten Geschäftsbeziehung sind. Aus diesem Grund ist es auch für uns sehr unangenehm, dass eine Kundin versehentlich Kontoauszüge erhalten hat, die nicht für sie bestimmt waren", sagt Lieb.
"Bedauern diesen Einzelfall sehr"
Selbstverständlich werde man sich umgehend mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen und in aller Form entschuldigen. "Auch bei einem jährlich durchschnittlichen Briefaufkommen von 470 000 Sendungen bedauern wir diesen Einzelfall sehr", kommentiert er.
Der Präsident des Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, kennt solche Vorkommnisse. "Es sollte nicht passieren, aber solche Fehlversendungen kommen immer mal wieder vor. Aber es handelt sich nur um Einzelfälle. Trotzdem ist das natürlich nicht in Ordnung", sagt Kranig.
Als Empfänger könne man nur der Bank Bescheid geben, sodass diese die Möglichkeit hat, nachzuprüfen, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob massenweise Fehler - beispielsweise bei einem automatischen Versand - passiert sind.
Für Schlagzeilen gesorgt
Im vergangenen Jahr hatte die Schweizer Bank Coop für Schlagzeilen gesorgt, weil massenweise falsche Kontoauszüge verschickt worden waren. Im Jahr zuvor war das gleiche dem Landesbankableger BayernLabo geschehen. Oft liege die Tücke bei der automatischen Adressierung. "Die Bank muss, wenn sie davon erfährt, prüfen, was passiert ist, ob es sich um einen Einzelfall handelt. Wenn viele oder mehrere Empfänger betroffen sind, liegt trotzdem nicht zwangsläufig eine Datenpanne vor, bei einem Hackerangriff dagegen schon", erklärt Kranig die Rechtslage.
Nicht meldepflichtig
"Für den eigentlichen Kontoinhaber ist die Tatsache, dass seine Unterlagen an die falsche Person gelangt sind, unangenehm. Aber wenn diese vertraulich mit den Dingen umgeht, ist kein weiterer Schaden zu befürchten. Damit ist der Fall auch nicht an das Landesamt für Datenschutzaufsicht meldepflichtig", sagt der Präsident.
Diese Rechtslage allerdings wird sich spätestens im März 2018 ändern. Dann werden auch Serienfehler beim Versenden von Unterlagen meldepflichtig.
Da Gaby Popp in besagtem Fall die Unterlagen zwar gesehen, aber nicht weitergegeben hat und sicherlich keine Details an die Öffentlichkeit geben wird, sei das Bankgeheimnis generell nicht in Frage gestellt. Kranig empfiehlt ihr, die falschen Auszüge zu vernichten und den Inhalt zu vergessen.