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Kulmbacher verschickt Nacktfotos einer 15-Jährigen per Whatsapp


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Mittwoch, 16. März 2016

Kulmbacher Jugendrichter verdonnert 19-Jährigen zu 50 Arbeitsstunden. Der junge Mann hatte intime Bilder einer Internetbekanntschaft online weitergeleitet.
Viele junge Leute nutzen Whatsapp zur Kommunikation. Dass man aber ganz schnell vor Gericht landen kann, wenn man Nacktfotos verbreitet, musste jetzt ein 19-jähriger Kulmbacher erfahren. Symbolfoto: Ingo Wagner/dpa


Es ist der typische Fall, vor dem immer wieder gewarnt wird: Ein Mädchen verschickt Nacktfotos per Whatsapp und wundert sich, wenn bald die ganze Klasse im Besitz dieser Bilder ist. Weil ein 19-jähriger Auszubildender solche Fotos von seiner Internetbekanntschaft erhalten und sie auch noch an seine Freundin weitergeschickt hatte, verurteilte ihn der Kulmbacher Jugendrichter am Mittwoch zu 50 gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeitsstunden.


Pornografisches Filmchen


Der Urteilsspruch lautete auf "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen". Der junge Mann wurde aber auch noch wegen der "Verbreitung pornografischer Schriften" verurteilt. Die umständlichen Formulierungen aus dem Strafgesetzbuch zeigen, dass sich die Justiz schwer tut mit derartigen Fällen.
Kein Wunder, denn als die Paragrafen gemacht wurden, war an Facebook, Twitter und Whatsapp noch lange nicht zu denken.

Die "pornografischer Schriften" waren im vorliegenden Fall ein brisantes Videofilmchen, das einen Penis während des Masturbierens zeigte. Angeblich habe er das im Internet so gefunden. Keinesfalls zeige das Video sein eigenes Geschlechtsteil, beteuerte der Angeklagte.


Eltern erstatteten Anzeige


Dieses Filmchen hatte der Angeklagte an ein 15-jähriges Mädchen geschickt, das gerade mit einer Jugendgruppe auf einer Freizeit im Schwarzwald war. Doch anstatt zur Gruppenleitung oder noch besser gleich zur Polizei zu gehen, schickte die 15-Jährige dem Angeklagten mehrere Bilder von sich in anzüglichen Posen und noch dazu völlig nackt. Erst als die Eltern des Mädchens davon Wind bekamen, gingen sie zur Polizei.

In der Verhandlung vor Jugendrichter Christoph Berner räumte der 19-Jährige die Vorwürfe unumwunden ein. "Das war nicht gerade meine beste Idee", sagte der junge Mann durchaus zutreffend. Er habe nicht gedacht, dass er wegen des Videos gleich angezeigt werde. Er habe nur gefragt, ob sie ihm ein Bild schicken könne. "Ich habe doch nicht gedacht, dass sie gleich Nacktfotos schickt", sagte er. Auf jeden Fall tue ihm das Ganze sehr leid, er habe das Mädchen weder bloßstellen, noch fertigmachen wollen.

Genau das ist aber passiert. Die 15-jährige besucht die gleiche Klasse wie die Freundin des jungen Mannes.


Kein unbeschriebenes Blatt


Vor Gericht stellte sich auch heraus, dass der Mann kein unbeschriebenes Blatt ist. 2014 musste er sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten, das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. 2015 war er wegen Beleidigung und Bedrohung dran und wurde zu 40 Sozialstunden verurteilt.

Der Angeklagte leide unter biografiebedingten Reifeverzögerungen, deshalb das Urteil nach Jugendstrafrecht, sagte Berner. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er die Sache bereue und einigermaßen unbedarft in die ganze Angelegenheit hineingeschlittert sei. Gravierend sei dagegen, dass der Angeklagte erst zwei Monate vorher verurteilt worden war. Offensichtlich habe ihm das völlig unbeeindruckt gelassen, sagte der Jugendrichter.