Kulmbacher tauscht Schuss Heroin gegen eine Maß Bier
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Donnerstag, 24. November 2016
Ein 55-jähriger Kulmbacher spritzte sich Heroin auf dem Bahnhofsklo. Weil er mehrfach vorbestraft ist, muss er für drei Monate ins Gefängnis.
Weil er sich auf der Toilette des Kulmbacher Bahnhofs eine Konsumeinheit Heroin gespritzt hat, muss ein 55-jähriger Mann drei Monate hinter Gitter. Grund für die relativ hohe Strafe ist, dass der Angeklagte bereits 14 Vorstrafen in seinem Register hat, davon auch mehrere einschlägige wegen diverser Drogendelikten. Außerdem hat er auch schon einige Gefängnisaufenthalte hinter sich.
Es war am 3. August, als sich der Mann auf dem Bierfest mit weitläufig Bekannten aus Verona traf. Man feierte und trank und ging schließlich zum Bahnhof. Dort will der Angeklagte von einem der Bekannten das Heroin bekommen haben. Im Gegenzug sei ausgemacht gewesen, dass er ihm dafür eine Maß Bier spendieren sollte, sagte der frühere Gastwirt, der schon seit Jahren von Hartz IV lebt, vor Gericht.
"Bisschen neben der Kappe"
Dazu kam es allerdings nicht mehr. Nachdem sich der Mann den Stoff gespritzt hatte, war er offensichtlich in eine völlig hilflose Lage geraten. "Er war ein bisschen neben der Kappe", sagte ein Beamter der Polizeiinspektion Kulmbach.
Er habe sich festhalten müssen, sei nicht mehr ansprechbar gewesen und habe sich nicht mehr artikulieren können, ergänzte ein Bundespolizist. Der hatte ihn vorher noch kontrolliert, da sei alles ok gewesen, sagte der Beamte, der bei näherem Hinsehen das frisch benutzte Spritzbesteck bei dem Angeklagten fand.
Der Beamte verständigte damals sofort den Rettungsdienst, der den Angeklagten ins Krankenhaus brachte.
Vor Gericht wollte sich der Angeklagte damit herausreden, dass ja nur der Besitz von Betäubungsmitteln strafbar sei, nicht aber der Konsum. Dem setzte Richterin Sieglinde Tettmann später in der Urteilsbegründung klar entgegen, dass es nahezu unmöglich sei, zu konsumieren, ohne vorher zu besitzen. "Es reicht, wenn sie die Drogen eine Sekunde lang in der Hand haben", sagte die Richterin zum Angeklagten.
Angeklagter schweigt
Er sei zu dem Zeitpunkt schon angetrunken gewesen, deshalb sei ihm schwindelig geworden, so der Angeklagte. Von wem er das Heroin hatte, gab er wie schon vorher bei der Polizei allerdings nicht preis, auch auf ausdrückliche Nachfrage des Gerichts nicht.
Er kenne angeblich nur den Spitznamen und möchte nicht, dass jemand Ärger bekomme. Schließlich seien die Bekannten ja gekommen, um Spaß zu haben.
Dafür hatte Staatsanwalt Willy Dreise allerdings wenig Verständnis. Er beantragte die letztlich auch verhängte Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Das lange Strafregister mit 14 Vorstrafen seit 1993, die einschlägigen Vorstrafen und die Tatsache, dass es sich bei Heroin um eine harte Droge handle, das alles spreche gegen den Angeklagten, sagte der Staatsanwalt.
Richterin Tettmann wertete es besonders zulasten des Angeklagten, dass er erst 2014 aus dem Gefängnis gekommen war und schon wieder zwei Vorsatztaten begangen hatte. "Mit einer günstigen Prognose auf ein künftiges straffreies Leben tue ich mir da sehr schwer", sagte die Richterin. Deshalb sei die kurze Freiheitsstrafe unerlässlich. Als Verurteilter hat der Angeklagte außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.