Kulmbacher stellt Nacktfoto der Ex ins Netz
Autor: Karl Heinz Weber
Kulmbach, Freitag, 12. Juli 2013
Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach kam offenbar nicht damit klar, dass ihn seine Freundin verlassen hatte. Er stellte Nacktfotos seiner Ex ins Internet und landete jetzt vor Gericht. Mit einer Geldstrafe von 1000 Euro kam er noch glimpflich davon.
Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, hinterlässt dies oft viel Schmerz und Leid. Mitunter sind aber auch Rachegedanken im Spiel, vor allem beim "verlassenen Partner".
So oder so ähnlich dürfte es bei einem 24-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Kulmbach abgelaufen sein. Auf jeden Fall fand er sich als Angeklagter vor dem Amtsgericht Kulmbach unter Vorsitz von Richterin Sieglinde Tettmann wieder. Dies hätte er durch ein einfaches Schreiben vermeiden können, denn in dem Verfahren ging es nur noch um die Höhe der Geldstrafe, die ihm die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Ludwig Peer, auferlegt hatte.
Eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro war dem Angeklagten zu hoch, da er seit 2005 arbeitslos ist und von Hartz IV lebt.
Auf das schriftliche Angebot von Richterin Tettmann, die Geldstrafe auf 100 Tagessätze zu je zehn Euro zu reduzieren, hatte er nicht reagiert.
So musste er sich in aller Öffentlichkeit - auf den Zuhörerbänken saßen eine Schulklasse und die Pressevertreter - rechtfertigen.
In einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitraum vor dem 1. März 2013 hatte er ein Nacktfoto seiner Ex-Freundin auf Facebook im Internet eingestellt.
Die Aufnahme war in einer Wohnung mit Einverständnis der Geschädigten gefertigt worden. Nachdem sich beide getrennt hatten, stellte er das Foto vermutlich aus Enttäuschung oder Rache im Internet ein. Viel kann er sich dabei nicht gedacht haben, denn dass dies strafbar ist, sollte jedem "User" klar sein. Das Strafgesetzbuch kennt da keine Kompromisse: "Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Die junge Frau war vollkommen nackt vom Kinn bis zu den Oberschenkeln abgebildet, Richterin Tettmann sagte dazu: "Das Bild ist eine Sauerei!"
Der Sachverhalt stand fest, und so ging es in der Verhandlung nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Diese fiel auch im Strafbefehl verhältnismäßig hoch aus, da der Angeklagte bereits über ein Vorstrafenregister verfügte, was aber nicht einschlägig war.
Mit Einverständnis aller Prozessbeteiligten wurde die Strafe auf 100 Tagessätze zu je zehn Euro festgelegt, außerdem ist das Urteil rechtskräftig, da allseits auf weitere Rechtsmittel verzichtet wurde.