Kulmbacher Rottweiler - der letzte Akt
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Dienstag, 08. Oktober 2019
Nach dem Beißangriff in Ziegelhütten: Jetzt muss das Verwaltungsgericht Bayreuth entscheiden, ob das Hundehaltungsverbot bestehen bleibt.
Dieser Fall hat schon einige Gerichte beschäftigt. Im Strafverfahren wurde der Kulmbacher Hundehalter verurteilt, weil seine Rottweiler "Max" und "Alfons" in Ziegelhütten einen neunjährigen Schüler angefallen und übel zugerichtet hatten. Im Zivilverfahren wurde dem Jungen, der unter anderem am Kopf eine schwere Bissverletzung erlitten hatte, ein Schmerzensgeld von 4700 Euro zugesprochen.
Und am Dienstag der letzte Akt: mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Der Hundehalter und seine Frau klagen gegen das generelle Hundehaltungs- und Betreuungsverbot, das die Stadt Kulmbach verhängt hat.
"Massivst gebissen"
Die Vorsitzende der 1. Kammer, Angelika Schöner, stellte fest, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren den Bescheid der Stadt bestätigt habe.Er sei aufgrund eines Beißang riffs im Mai 2017 erlassen worden. Die Rottweiler "Max" und "Alfons" hätten einen neunjährigen Jungen auf der Straße in Ziegelhütten zu Boden gerissen und "massivst gebissen". Die Hunde hätten durch das offene Tor des Klägeranwesens entweichen können.
Von den zwei Rottweilern wurde einer eingeschläfert, der andere nach Kitzbühel in Österreich gebracht. Dort ist inzwischen auch der Hauptwohnsitz des Klägers. "Ich habe auch nicht mehr vor, nach Kulmbach zurückzukommen", sagte er. Er und seine Frau seien damit beschäftigt, alles in Kulmbach zu verkaufen, auch das Lokal, das ihnen gehört.
Kein faires Verfahren
Seinen Mandanten, so Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall, gehe es darum, dass das Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde jeder Art aufgehoben wird.
Der Kläger, der wieder einen jungen Rottweiler hat, arbeite weiherhin in München und dürfe dorthin keinen seiner Hunde mitnehmen. Laut Schmidtgall sei das Verfahren in Kulmbach nicht fair gewesen. Die Bevölkerung habe eine Hexenjagd inszeniert. Die Stadt sei von Anfang an darauf aus gewesen, die Hunde zu beschlagnahmen.
Der Kläger wehrte sich dagegen, dass ihn die Stadt als unzuverlässig hinstelle. Er erscheine "in einem ganz falschen Licht". Die Vorwürfe träfen nicht zu. "Ich habe sehr großes Verantwortungsgefühl." Er und seine Familie seien bedroht, die Autos zerkratzt worden. "Ziegelhütten war unser Zuhause - das haben wir nicht mehr."