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Kulmbacher Online-Händler muss in den Knast


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Donnerstag, 16. Juni 2016

Ein 22-jähriger Kulmbacher hat auf Ebay Smartphones angeboten aber nicht geliefert. Jetzt muss er wegen Betrugs ins Gefängnis.
Durch den klassischen Vorkassen-Betrug ziehen Kriminelle derzeit bei ebay viele Menschen über den Tisch, die auf der Suche nach einem günstigen Urlaub sind.


Sechs Smart-Phones im Gesamtwert von rund 2000 Euro wollte ein 22-jähriger Kulmbacher über das Internetauktionshaus Ebay verticken. Das Problem war: Er hatte die Ware nie besessen.

Den potenziellen Käufern blieb nur der Gang zur Polizei, denn sie hatten in sämtlichen Fällen das Geld bereits überwiesen. Veräußert hatte der Angeklagte lediglich den Tablet-PC seiner Ex-Freundin, allerdings ohne deren Wissen.

Wegen sechsfachen Betrugs und wegen einer Unterschlagung bekam der junge Mann jetzt vor dem Amtsgericht die Quittung. Er muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis.


Kein unbeschriebens Blatt


Hintergrund für die Gefängnisstrafe ist, dass der Angeklagte schon lange nicht mehr als unbeschriebenes Blatt gilt.
Sieben Vorstrafen hatte er trotz seiner erst 22 Jahre schon angesammelt, meist wegen Eigentumsdelikten wie Diebstahl oder Wohnungseinbruch.

Zuletzt wurde er erst 2014 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und vorzeitig auf Bewährung entlassen. Diese Bewährung hat er jetzt endgültig verspielt und schon bald wird er wieder einrücken müssen. Auf eine vorzeitige Entlassung kann der 22-Jährige diesmal nicht mehr hoffen.


Immer die gleiche Ausrede


Eine Tat ragte besonders heraus: Im Juli 2015 hatte der Angeklagte über Ebay-Kleinanzeigen ein hochwertiges Smartphone für 600 Euro angeboten. Ein Interessent aus Bayreuth schlug sofort zu. Er habe es gleich in Kulmbach abholen wollen, sagte der Geschädigte vor Gericht. Doch der Angeklagte habe ihm hingehalten, er sei auf Montage, hieß es. Die gleiche Ausrede mussten sich auch die anderen Opfer anhören.

Einer war zur Verhandlung extra aus Bielefeld, ein anderer aus Dortmund angereist, um vor Gericht zu bestätigen, dass sie reingelegt worden seien.

Der Angeklagte ließ über seinen Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach die Taten einräumen. Der 22-Jährige erklärte, dass er "wohl ein kleines Drogenproblem" habe und deshalb das Geld dringend benötigte. Tatsächlich hatten die Beamten erst vor kurzem eine kleine Menge Haschisch bei ihm gefunden. Doch damit nicht genug, seine Ex-Freundin bestätigte auch, dass sich der Angeklagte gerne in Spielotheken herumgetrieben habe, während sie ihrer Arbeit nachging.


"Das war dumm von mir"


Sie habe es noch gut gemeint und ihm ihren Tablet-PC ins Krankenhaus gebracht, damit er sich dort nicht so langweile. Zum Dank dafür hatte er das fast 200 Euro teure Gerät auch noch für 50 Euro verhökert, samt Schutzhülle. "Das war dumm von mir", zeigte der Angeklagte wenigstens kurzzeitig Einsicht. Er gab auch zu, dass ihn die Geschädigten kontaktiert hatten und er sie immer wieder mit Ausreden vertröstete.

Amtsrichterin Sieglinde Tettmann wusste sogar schon von einer neuen Anklage, die dem jungen Mann vorwirft, einem Bekanntem Geld gestohlen und ihm mehrere Tiefkühlpizzen aus der Tiefkühltruhe entwendet zu haben. Während der Vertreter der Staatsanwaltschaft ein Jahr und zehn Monate wegen Betrugs in sechs Fällen und wegen der Unterschlagung beantragte, hielt die Verteidigung neun Monate für ausreichend.


Viel Geld in Spielhallen getragen


Einziger Streitpunkt war, ob der Betrug als gewerbsmäßig einzustufen ist, oder nicht. Die Staatsanwaltschaft meinte ja, denn die Betrügereien fanden fortgesetzt statt, während der Angeklagte keinerlei Einnahmen aber hohe Ausgaben für Drogen und für die Spielotheken hatte.

Verteidiger Stübinger ging dagegen davon aus, dass die Taten spontan waren und der Schaden im Rahmen blieb.

Richterin Sieglinde Tettmann sah die Gewerbsmäßigkeit sehr wohl als gegeben an. Es sei zwar nicht der Wahnsinnsschaden entstanden, doch sei die Geringfügigkeitsgrenze von 50 Euro in sämtlichen Einzelfällen deutlich überschritten.

Ganz besonders zum Nachteil des Mannes wertete es das Gericht, dass der Angeklagte bei der Unterschlagung das Vertrauen seiner Freundin missbraucht habe und dass er diese Tat begangen hatte, obwohl wegen der Ebay-Betrügereien schon gegen ihn ermittelt wurde.