Kulmbacher OB-Wahl: Staatsanwalt stellt Ermittlungen ein
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Dienstag, 28. April 2020
Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Stadt Kulmbach ein. Und erklärt erstmals, warum Unterlagen geschreddert wurden.
Gab es Manipulationen bei der Wahl des neuen Kulmbacher Oberbürgermeisters? Kurz vor der Stichwahl am 29. März tauchten - wie berichtet - geschredderte Unterlagen in einem städtischen Verwaltungsgebäude auf. Daher erstattete Wahlleiter Uwe Angermann Anzeige.
Der Verdacht richtete sich gegen zwei städtische Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth ermittelte wegen des Verdachts der Wahlfälschung. Die Ermittlungen wurden mit Verfügung vom 27. April jetzt eingestellt.
Die Auswertung der umfangreichen Ermittlungen, so die Staatsanwaltschaft, haben nicht den Nachweis erbracht, dass die beiden beschuldigten Mitarbeiter der Stadt Kulmbach sich einer Straftat der Wahlfälschung gemäß §107a Strafgesetzbuch schuldig gemacht haben.
Vier bis fünf Umschläge
"Ihnen konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie, was Voraussetzung der Strafbarkeit wäre, Wahlbriefunterlagen in der Absicht geschreddert haben, um hierdurch das Wahlergebnis zu beeinflussen", heißt es in der Presseerklärung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen könne nur davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten beschädigte oder zurückgegebene Briefwahlumschläge in geringer Stückzahl - zirka vier bis fünf Stück - gegen neue ausgetauscht und geschreddert haben. "Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass die Beschuldigten Stimmzettel manipuliert oder Stimmzettel entsorgt haben, um einen Wahlbewerber zu begünstigen."
Weiter stellt die Staatsanwaltschaft fest: "Die Auswertung des aufgefundenen Schreddermaterials, der Zeugenaussagen und eine Bestandsaufnahme der von der Stadt Kulmbach bestellten, ausgegebenen und noch vorhandenen Briefwahlunterlagen lassen nicht den Schluss zu, dass versucht wurde, das Wahlergebnis der 21 485 Stimmberechtigten zu verfälschen." Das Ermittlungsverfahren sei daher mangels Tatnachweises eingestellt worden.
Unzustellbar oder Kaffeeflecken?
Auf Nachfrage erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Martin Dippold, warum die roten Umschläge geschreddert wurden. Zum Teil seien die roten Briefumschläge nicht richtig verschlossen worden, so dass der Inhalt rauszufallen drohte. Oder es seien Unterlagen ausgetauscht worden, weil Wahlberechtigten Fehler beim Ausfüllen unterliefen oder Kaffeeflecken auf dem Papier waren. Und es seien Wahlbriefe zurückgekommen, die die Post nicht zustellen konnte. "In solchen Fällen wurden die alten Unterlagen vernichtet", so Dippold.
Das Landratsamt Kulmbach bestätigte, dass das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft in die Wahlprüfung der Rechtsaufsicht einfließt. Prüfungsgegenstand der Wahlprüfung von Amts wegen sei das gesamte Wahlverfahren vom Beginn der Kandidatenaufstellung an bis zur Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses. Dafür habe man vier Monate Zeit, gerechnet ab Verkündung des amtlichen Endergebnisses der Wahl.