Kulmbacher haben Ärger mit dem Schornsteinfeger
Autor: Adriane Lochner
Kulmbach, Montag, 13. Juli 2020
2013 wurde das Schornsteinfegerwesen neu geregelt. Anstatt eines freien Wettbewerbs ist jedoch mancherorts Verwirrung entstanden. Hauseigentümer können sich bei Bedarf im Landratsamt oder bei der Verbraucherzentrale Rat holen.
Weil ihm die Kosten zu hoch waren, wollte ein Hauseigentümer aus dem Landkreis Kulmbach die Kehr- und Messarbeiten an seinem Kamin an einen günstigeren Schornsteinfegerbetrieb übergeben. Seit 2013 darf er das, denn das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wurde geändert und der Markt für freie Anbieter geöffnet.
Nachdem er die Änderungsmitteilung abgegeben hatte, habe ihn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuhause aufgesucht und die Heizanlage beanstandet, berichtet der Hauseigentümer. Da Umbauten teuer seien und er keinen Ärger wollte, habe er seine Entscheidung zurückgezogen. "Dann hat wieder alles gepasst", sagt er. Auf Nachfrage der Redaktion wollte sich der betreffende Bezirksschornsteinfeger nicht zum Sachverhalt äußern.
Konkurrenz mit freien Betrieben
Zwar erlaubt die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens, dass Hauseigentümer jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb mit Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsaufgaben beauftragen dürfen, doch bleiben die hoheitlichen Aufgaben wie Bauabnahmen und die regelmäßig fällige Überprüfung der Heizanlagen, die sogenannte Feuerstättenschau, nach wie vor in den Händen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Diese werden von der Regierung Oberfranken für sieben Jahre eingesetzt. Neben hoheitlichen bieten die meisten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auch wettbewerbliche Leistungen an. Somit stehen sie mit freien Betrieben in Konkurrenz. "Das ist ungefähr so, als hätte der TÜV eine Kfz-Werkstatt und würde die Abnahme erschweren, wenn der Kunde sein Fahrzeug in eine andere Werkstatt bringt", erklärt ein freier Kaminkehrer aus der Region.
Ein häufiger Grund, warum Verbraucher wechseln wollen, sind undurchsichtige Rechnungen. Zwar gibt es für die hoheitlichen Aufgaben einen einheitlichen Gebührenkatalog, doch die Preise für wettbewerbliche Leistungen unterliegen der freien Marktwirtschaft. Daher gibt es Spielraum bei der Abrechnung.
Eine Hauseigentümerin aus oben genanntem Kehrbezirk erhielt für das Reinigen und Überprüfen desselben Kaminofens über acht Jahre hinweg Rechnungen, von denen kaum eine der anderen gleicht. Neben den Kehr- und Messarbeiten sind allgemeine Leistungen aufgeführt etwa "Arbeiten nach Zeitaufwand", "Grundwerte, Pauschalen" oder "zusätzliche Leistungen".
Als die Frau beim Rechnungssteller, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, nachfragte, habe sie die Rüge erhalten, sie solle sich nicht in seine Arbeit einmischen. Er mache, was er wolle. Die Hauseigentümerin sagt: "Ich bin gerne bereit, für Brandschutz zu bezahlen, aber so geht das nicht."
Auf Nachfrage wollte der betreffende Schornsteinfeger auch zu diesem Sachverhalt keine Stellung nehmen. Auch die Kaminkehrer-Innung Oberfranken antwortete nicht auf schriftliche und mehrfache telefonische Anfrage.