Kulmbacher Gericht rügt Döner-Verkäufer
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Freitag, 11. April 2014
Ein Imbissbetreiber muss 1000 Euro bezahlen, weil er seine Ware falsch deklariert hat. Die Kunden wurden durch Billigspieße mit Soja, Semmelbröseln und Geschmacksverstärkern getäuscht.
Sie sind unterwegs und haben Hunger. Etwas Türkisches soll es sein. Sie freuen sich auf einen schönen Döner mit Grillfleisch, Tomaten, Salat, Zwiebeln und Sauce. Und wenn draußen Döner Kebab angeschrieben steht, dann erwarten Sie nicht, dass Sojamehl, Semmelbrösel und Geschmacksverstärker drin sind. Das wäre Verbrauchertäuschung.
Doch bei Stichproben überall in Deutschland wird nicht selten festgestellt, dass am Döner-Imbiss die Ware falsch deklariert ist. Dass - als Folge des harten Preiswettbewerbs - billigere Fleischarten als Kalb-, Rind- oder Lammfleisch verwendet oder stärkehaltige Bindemittel zugesetzt werden. So geschehen auch im Landkreis Kulmbach. Deshalb musste sich ein 34-jährige Imbissbetreiber am Freitag vor dem Amtsgericht verantworten.
Fleisch war nicht verdorben
"Niemand wirft Ihnen vor, dass Ihre Ware schlecht gewesen ist. Da kriegt keiner Bauchweh und gar nichts", sagte Richterin Sieglinde Tettmann zum Angeklagten. "Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie die Kunden über die Zusammensetzung des Fleisches getäuscht haben."
Was bei einer Untersuchung im vergangenen Jahr im so genannten Döner Kebab drin war, erläuterte Staatsanwalt Matthias Burkhardt: Sojamehl, Semmelbrösel und Geschmacksverstärker sowie Huhn und Schaf, wo Kalb und Pute angegeben war. Also ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht.
Der Angeklagte, der Einspruch gegen einen Strafbefehl über 2500 Euro eingelegt hatte, konnte zu seiner Verteidigung nicht viel vorbringen. Er habe die Beschriftung der Fleischspieße nicht immer kontrolliert und wisse nicht, was er auf seine Speisekarte hätte schreiben sollen. Darüber habe ihn niemand aufgeklärt.
Da macht es sich der 34-Jährige aber wohl ein bisschen zu einfach: Es hätte ein schneller Blick ins Internet genügt, und auch der Staatsanwalt hatte spontan einen Vorschlag: Hackfleischdrehspießzubereitung. So hätte der Angeklagte keine Schwierigkeiten mit der Lebensmittelkontrolle des Kulmbacher Landratsamts bekommen.
Schon 2008 ein Bußgeld
Da der Angeklagte 2008 bereits ein Bußgeld wegen eines ähnlichen Verstoßes bezahlt hatte und vor Gericht kein Geständnis ablegte, meldete der Staatsanwalt Bedenken dagegen an, das Verfahren einzustellen. Erst auf Zureden des Gerichts zeigte sich der Angeklagte, der wohl einen Freispruch erwartet hatte, einsichtig und akzeptierte die Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro an die Aktion "Deutschland hilft". "Schauen Sie, dass Sie in Zukunft sorgfältiger arbeiten, Sie haben die Verantwortung", gab ihm die Richterin mit auf den Weg.