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Kulmbacher fuhr betrunken und ohne Versicherung


Autor: Stephan-Herbert Fuchs

Kulmbach, Montag, 03. November 2014

Seine Trunkenheitsfahrt büßte ein 49-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach mit 1200 Euro Geldstrafe und Führerscheinentzug. Was erschwerend hinzu kam: Für sein Auto war der Versicherungsschutz erloschen.
Unter Alkoholeinfluss und ohne Versicherungsschutz war ein 49-jähriger mit seinem Auto in Kulmbach unterwegs. Die Quittung dafür erhielt er jetzt vom Amtsgericht. Foto: Symbolbild/dpa


Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist ein 49-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach vom Amtsgericht in Kulmbach zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (60 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden. Der Mann war mit seinem Wagen am 2. Mai dieses Jahres in der Albert-Ruckdeschel-Straße in Kulmbach unterwegs gewesen, obwohl für den Wagen längst kein Versicherungsschutz mehr bestanden hatte. Hinzu kam, dass der Angeklagte auch noch leicht alkoholisiert war.

Das räumte der Arbeiter auch freimütig ein. Es sei eben noch Restalkohol von den Maifeiern am Tag zuvor gewesen. Den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wies er zunächst aber von sich. Er habe erst zwei Wochen später erfahren, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Grund dafür sei die Trennung von seiner Freundin gewesen; dadurch habe er keinen Zugang mehr zu seinem Briefkasten gehabt.

Und so habe er auch nicht vom Ende des Versicherungsvertrags wissen können.

In einer kurzen Pause gab das Gericht dem Angeklagten noch einmal Zeit, genau über seine Aussage nachzudenken. Längst war nämlich belegt, dass er keine Beiträge mehr für die Versicherung bezahlt hatte und dass ihm das Ende der Versicherung schriftlich per Einschreiben mitgeteilt worden war.

Einschlägig vorbestraft

Tatsächlich fiel genau das dem Angeklagten nach wenigen Minuten wieder ein. Er habe an jenem Abend eine Freundin besuchen wollen und dazu seinen Wagen benutzt, auch wenn er genau wusste, dass kein Versicherungsschutz mehr bestand. Von der Zulassungsstelle sei angeordnet worden, den Pkw außer Betrieb zu setzen, sagte ein Polizeibeamter aus, der eigens als Zeuge geladen war.

Ein Blick in das Vorstrafenregister des 49-Jährigen ergab, dass er wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz bereits einschlägig vorbestraft war. Zu einer Geldstrafe wurde er außerdem vor gar nicht allzu langer Zeit wegen einer Körperverletzung verurteilt.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah die Anklage exakt bestätigt und beantragte deshalb eine Geldstrafe von 1750 Euro (70 Tagessätze zu je 25 Euro).

Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach gab zu bedenken, dass der Angeklagte sein Unrecht einsehe, und plädierte auf eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro). Richterin Sieglinde Tettmann blieb knapp darüber
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Ein Monat Fahrverbot

1200 Euro wegen vorsätzlichen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung, lautete das Urteil. Zusätzlich verhängte sie ein einmonatiges Fahrverbot. "Zu der Straftat ist es nicht aus völliger Gleichgültigkeit gekommen", begründete die Richterin das relativ moderate Strafmaß. Vielmehr sei der Mann persönlich völlig überfordert gewesen und habe mit sehr engen wirtschaftlichen Verhältnissen zurechtkommen müssen.