Kulmbacher Brandstifter muss hinter Gitter
Autor: Stephan Tiroch
Kulmbach, Montag, 09. Oktober 2017
Das Landgericht Bayreuth verhängte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Den Großteil wird der 21-jährige Mann in der Entziehungsanstalt verbringen.
Der Brandanschlag in einem Kulmbacher Wohnhaus in der Sutte ist jetzt auch juristisch aufgearbeitet. Die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verurteilte den 21-Jährigen, der das Feuer am 21. Februar gelegt hatte, wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte und sein Verteidiger Frank Stübinger, Kulmbach, sowie Staatsanwalt Roland Köhler verzichteten auf Rechtsmittel.
Alkoholsucht in Griff kriegen
Den Großteil der Strafe wird der mehrfach vorbestrafte junge Mann aus dem Landkreis Kulmbach in einer Entziehungsanstalt verbringen. Unter Alkoholeinfluss neigt er dazu, Straftaten zu begehen. Er müsse seine Alkoholsucht in den Griff kriegen, sagte Vorsitzender Richter Michael Eckstein: "So wie bisher kann es nicht weitergehen, sonst werden Sie - das prophezeie ich Ihnen - einen Großteil Ihres Lebens im Gefängnis verbringen."Um 20.15 Uhr wurden an jenem Dienstag im Februar die Rettungskräfte alarmiert, dass ein Wohnhaus in der Sutte brennt. Wie sich herausstellte brannte ein Kinderwagen im Eingangsbereich des Gebäudes. Das Treppenhaus war verqualmt. Mehrere Hausbewohner erlitten Rauchvergiftungen. Sie wurden im Krankenhaus behandelt, aber nicht schwer verletzt.