Kulmbacher Anwalt aus Untersuchungshaft entlassen
Autor: Jürgen Gärtner
Kulmbach, Freitag, 15. August 2014
Ein Kulmbacher Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wird, Anleger um rund eine Million Euro geprellt zu haben, ist nach fast neun Monaten Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl hat aber weiterhin Bestand, die Ermittlungen gegen den Mann laufen weiter, erklärte der Vizepräsident des Landgerichts Hof, Matthias Burghardt.
Das Gericht habe lediglich den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Auflagen können die Abgabe des Passes und eine Meldepflicht sein.
Dem Rechtsanwalt, der seit November in Untersuchungshaft saß, wird vorgeworfen, gutgläubigen Investoren Geld für italienische und rumänische Solarparks aus der Tasche gezogen zu haben. Doch statt in die Solarparks zu investieren, soll der Mann das Geld - es ist von einer Million Euro die Rede - anderweitig ausgegeben haben.
Kanzlei und Wohnung durchsucht
Im Zuge der Ermittlungen hatten Beamte der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei die Kanzlei und die Privatwohnung des Mannes durchsucht und den Anwalt in seinem Büro festgenommen.
Seitdem befasst sich eine große Strafkammer des Landgerichts Hof mit dem Fall.
"Wirtschafts-Verfahren sind manchmal sehr komplex und können eine längere Zeit in Anspruch nehmen", erklärte Matthias Burghardt die Abläufe am Gericht. Und die zuständige Kammer sei gut ausgelastet. Es könne teils mehrere Jahre dauern, bis es zu einer Verhandlung komme. "Es nützt nichts, ein Verfahren schnell durchzuziehen, wenn dadurch Fehler passieren und das Urteil aufgehoben wird."
Natürlich sei es das Ziel, Verfahren so zügig wie möglich abzuarbeiten. Das geschehe in Hof schneller als im bayerischen Durchschnitt, so Burghardt. Vor allem dann, wenn jemand in Untersuchungshaft sitzt, müsse das Verfahren schnell durchgeführt werden.
Angeklagte werden nach Angabe des Richters in Untersuchungshaft genommen, damit sich dem Verfahren nicht entziehen - sprich sich absetzen - können.
"Eine Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe", stellte Burghardt fest.
Nach sechs Monaten und dann alle weiteren drei Monate finde eine Haftprüfung statt. Dass der Rechtsanwalt kurz vor der erneuten Prüfung auf freien Fuß gekommen ist, habe damit aber nichts zu tun. "Es geschehen im Laufe eines Verfahrens Dinge, die einen die Lage anders beurteilen lassen", betonte der Gerichtssprecher. Schon allein deswegen seien Gerichte stets angehalten, zu überprüfen, ob eine Untersuchungshaft weiter erforderlich ist.
Verhandlungstermin noch unklar
Ein Termin, wann gegen den Anwalt vor Gericht verhandelt wird, stehe noch nicht fest. "Derzeit wird geprüft, ob eine Anklage zugelassen und ein Verfahren eröffnet wird." Erst wenn das geschehen ist, werde ein Termin festgesetzt.