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Kulmbach: "Spartan Race Trifecta Weekend" führt zu Straßensperrungen


Autor: Redaktion

Kulmbach, Dienstag, 11. Juni 2024

Während des "Spartan Race Trifecta Weekends" vom 14. bis 16. Juni 2024 müssen in Kulmbach mehrere Straßen gesperrt werden. Verkehrsteilnehmer werden entsprechend umgeleitet.


Vom 14. bis 16. Juni 2024 findet in Kulmbach die bereits dritte Auflage des Spartan Race Trifecta Weekends Kulmbach statt, wie die Stadt Kulmbach in einer Pressemitteilung berichtet. Aufgrund dieser Veranstaltung kommt es am besagten Wochenende zu einer geänderten Verkehrsführung sowie zu Sperrungen und Umleitungen.

1. Buchbindergasse: Die Buchbindergasse ist ab Freitag, den 14.06.2024 um 15:30 Uhr bis Sonn-tag, 16.06.2024 um 18:00 Uhr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Grabenstraße.

2. Basteigasse: Die Basteigasse kann Freitag, Samstag und Sonntag nur in Richtung Schießgraben/Karl-Jung-Straße verlassen werden. Das Parkhaus Basteigasse hat regulär geöffnet.

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3. Grabenstraße: Die Grabenstraße zwischen „Alte Feuerwache“ und „Patchwork“ ist ab Freitag, 14.06.2024, 15:00 Uhr bis Sonntag, 16.06.2024 um 18:00 Uhr komplett gesperrt. Die Klostergasse ist befahrbar, im Bereich „Feuerwache“ kann aber nur nach rechts in die Grabenstraße abgebogen werden.

4. EKU-Platz: Der EKU-Platz ist ab heute, Montag, 10.06.2024 komplett gesperrt. Im Laufe des Dienstags, 18.06.2024 kann dort wieder geparkt werden. Die Tiefgarage ist über die Einfahrt am Kreisverkehr „Sutte/Webergasse“ erreichbar.

5. Obere Stadt: Die Obere Stadt ist Samstag und Sonntag jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr zwischen dem Prinzessinnenhaus und der Spitalgasse gesperrt. Die Umleitung erfolgt über den Schießgraben und die Karl-Jung-Straße. Anwohner können die Straße „Obere Stadt“ ausschließlich vom Schießgraben kommend befahren, es kann allerdings aufgrund des Rennens zu Behinderungen und Wartezeiten kommen. In den Abendstunden und nachts ist auch hier die Sperrung aufgehoben, es bleibt allerdings weiterhin die Einbahnstraßenregelung in Richtung Marktplatz bestehen.

Die Obere Stadt ist während der Sperrung eine Einbahnstraße, ein Ausfahren ist nur über die Spitalgasse möglich. Anwohner des „Oberhacken“ können diesen ausschließlich über das Obere Stadtgässchen befahren. Es wird stichprobenartig kontrolliert, ob die einfahrenden Autos auch wirklich der Oberen Stadt, dem Oberhacken, den Stadtgässchen oder dem Rentamtsgässchen zuzuordnen sind.

6. Schießgraben: Im Schießgraben gilt am gesamten Wochenende (Freitag, 14.06.2024 ab 15:00 Uhr) – auch über Nacht – absolutes Halteverbot. Wer den Schießgraben befährt, kann lediglich über die an diesem Wochenende gedrehte Karl-Jung-Straße oder über die Umleitung „Am Weiherdamm“ in Richtung Spiegel die Innenstadt verlassen.

7. Spitalgasse: Vor den Anwesen Spitalgasse 1-7 gilt von Freitag, 15:00 Uhr bis Sonntag um 18:00 Uhr absolutes Halteverbot. Der Behindertenparkplatz in der Spitalgasse ist ebenfalls bis Sonntag, 18:00 Uhr gesperrt.

8. Marktplatz: Die Kurzzeitparkplätze entlang der Stirnseite und die Behindertenpark-plätze entlang des Marktplatzes und im Bereich des Vereinshauses sowie die Motorradfahrerparkplätze sind ab Freitag, 14.06.2024 um 15:00 Uhr gesperrt. Aus dem Oberhacken kommend ist eine Zufahrt zum Marktplatz nicht möglich. Ein Ausfahren muss über den Oberhacken und die Obere Stadt in Richtung Spitalgasse erfolgen.

9. Festungsberg: Der Festungsberg ist Samstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Sonntag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr ab Höhe Petrikirche gesperrt, Anwohner können passieren.

10. Fischergasse: Die Fischergasse ist Samstag und Sonntag von 7:30 bis 18:00 Uhr keine Einbahnstraße und kann in beide Richtungen befahren werden. Zugleich ist die Fischergasse in diesem Zeitraum eine Sackgasse, ein Befahren ist aus Richtung Schwedensteg nur bis zur Abzweigung in die Sutte (Höhe Hotel Kronprinz) möglich. Eine Zufahrt zum EKU-Platz oder zur Stadthalle ist nicht möglich. Von Samstag auf Sonntag (18:00 bis 8:00 Uhr) gilt in der Fischergasse wieder die Einbahnstraßenregelung in Richtung Schwedensteg.

11. Karl-Jung-Straße: Die Einbahnstraßenregelung wird in der Karl-Jung-Straße ab Höhe des Anwesens „Karl-Jung-Straße 19“ gedreht. Das heißt, dass die Karl-Jung-Straße von Freitag, 15:00 Uhr bis Sonntag, 18:00 Uhr vom Schießgraben kommend nur in Richtung Friedhofsstraße befahrbar ist. Achtung: Diese Regelung bleibt an beiden Tagen, auch nachts, bestehen.

12. Kirchwehr: Die Baustellen-bedingte Umleitung am Kirchwehr über die Straße „Am Weiherdamm“ bleibt auch.